Rentenreform

7,2 Prozent weniger Rente nach 45 Arbeitsjahren? Was die Rentenreform für Jahrgang 1964 und jünger bedeutet

Rentenreform 2027: Was das geplante Aus der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die Minijob-Pläne und die Altersteilzeit für Sie bedeuten.

5 Min
Muss die Rentenreform jetzt selbst vorlegen: Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) im Bundestag.

Muss die Rentenreform jetzt selbst vorlegen: Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) im Bundestag.

© Imago/Lenny Karpe

Wer 1964 geboren ist und mit 16 eine Lehre begonnen hat, hat seine 45 Beitragsjahre längst zusammen. Nach heutigem Recht darf er mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze.

Fällt diese Regel, kostet derselbe Rentenbeginn mit 65 dauerhaft 7,2 Prozent der Rente. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, bei 24 Monaten ergibt das diesen Wert.

Genau das empfiehlt die Alterssicherungskommission. Umsetzen soll es nun ein Mann, der dagegen gekämpft hat: Alexander Schweitzer (SPD) ist neuer Bundesarbeitsminister.

Rücktritt von Bärbel Bas: Warum Schweitzer übernimmt

Bärbel Bas (SPD) hatte am Montagmorgen überraschend ihren Rücktritt als Arbeitsministerin und als SPD-Co-Vorsitzende erklärt. Als Grund nannte sie den Tod ihrer Stieftochter und die Zeit, die sie brauche, um ihn zu verarbeiten. Ihr Bundestagsmandat behält sie.

Zugleich verwies Bas auf öffentliche Angriffe gegen sie, die in dieser Zeit weiter zugenommen hätten – nach ihren Worten „leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners“, wie die Börsen-Zeitung berichtet.

Gemeint ist vor allem die Union. Deren Politiker hatten Bas zuletzt vorgeworfen, Gesetzentwürfe zu verschleppen und die Rentenreform zu blockieren.

Zeitplan: Kabinett noch 2026, Bundestag Anfang 2027

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will Tempo. Der Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr ins Kabinett und im ersten Quartal 2027 durch den Bundestag, sagte er laut Tagesschau beim Arbeitgebertag.

Ein fertiger Entwurf liegt bislang nicht vor. Grundlage sind die 33 Empfehlungen der Kommission vom 23. Juni. Geltendes Recht sind sie noch nicht. Drei Punkte sind in der Koalition besonders umstritten.

Rente nach 45 Beitragsjahren: Wer betroffen wäre

Die „Rente mit 63“ gibt es unter diesem Namen schon lange nicht mehr. Mit 63 konnten nur die vor 1953 Geborenen gehen, seitdem steigt die Grenze schrittweise.

Je nach Jahrgang gilt heute:

  • 1962: abschlagsfrei ab 64 Jahren und 8 Monaten
  • 1963: ab 64 Jahren und 10 Monaten
  • ab 1964: ab 65 Jahren
Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Die Zahlen hat das Portal Gegen-Hartz zusammengestellt. 2024 nutzten laut Deutscher Rentenversicherung fast 269.000 Menschen diesen Weg.

Ganz ohne Ausweg wären Betroffene nicht. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll nach ärztlicher Prüfung weiter bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei gehen dürfen. So sieht es der Kommissionsvorschlag vor.

Übergangsfrist: fünf Jahre im Gespräch

Für alle, die kurz vor der Rente stehen, entscheidet sich vieles an einer Frage: Welche Jahrgänge schützt eine Übergangsregel?

Bas hatte rund fünf Jahre Vertrauensschutz ins Spiel gebracht. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) widersprach dieser Frist. Eine Einigung steht aus.

Vorsicht ist bei Ratschlägen geboten, ein schneller Rentenantrag sichere die alte Regel dauerhaft. Verlässlich sagen lässt sich das erst, wenn der Gesetzestext vorliegt.

Widerstand vor allem aus dem Osten

Gegen die Abschaffung stellen sich auffällig viele Ostdeutsche, und zwar parteiübergreifend. Die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) verweisen auf andere Erwerbsbiografien und niedrigere Renten.

Wie früh dort gegangen wird, zeigt Thüringen. Das durchschnittliche Rentenalter lag zuletzt bei 64,2 Jahren, berichtet die Volksstimme unter Berufung auf die Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Manuela Schwesig (SPD), Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern, will die Regel ebenfalls erhalten. Wer mit 16 oder 18 angefangen habe, solle weiter zwei Jahre früher ohne Abschläge gehen können, sagte sie der Rheinischen Post.

Schweitzer liegt auf derselben Linie. Wer 45 Beitragsjahre voll habe, müsse über seinen Ausstieg selbst entscheiden können, sagte er im August der dpa. Merz hält dagegen: Es sei weder gerecht noch bezahlbar, wenn gesunde Menschen abschlagsfrei früher in Rente gingen.

Minijob: Was sich für fast 7 Millionen Menschen ändern soll

Der zweite Streitpunkt betrifft deutlich mehr Menschen. Ende Juni 2026 waren bei der Minijob-Zentrale rund 6,96 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet.

Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro im Monat. Minijobs sind zwar rentenversicherungspflichtig, doch man kann sich formlos befreien lassen. Nur etwa jeder fünfte gewerbliche Minijobber zahlt tatsächlich in die Rentenkasse.

Die Kommission will diese Befreiung streichen und den steuerlichen Sonderstatus abschaffen. Ihr Argument ist die Altersarmut, besonders bei Frauen, die dauerhaft im Minijob arbeiten. Für Beschäftigte hieße das: mehr Abzüge vom Lohn, dafür später mehr Rente und Anspruch auf Krankengeld.

CSU-Chef Markus Söder lehnt das ab, ebenso viele Arbeitgeberverbände. Bas hatte zuletzt vorgeschlagen, Minijobs zumindest für Studierende zu erhalten, dann aber mit Rentenpflicht.

Altersteilzeit: erst ab 58 und ohne Blockmodell

Der dritte Punkt trifft ältere Beschäftigte, vor allem in größeren Betrieben. Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert, bislang ab 55 Jahren.

Künftig soll das erst ab 58 möglich sein, gekoppelt an die Regelaltersgrenze. Zudem soll das Blockmodell wegfallen, bei dem man erst voll arbeitet und dann gar nicht mehr.

Gerade dieses Modell nutzen viele Betriebe, um Ältere früher in den Ruhestand zu schicken. Wer heute Mitte 50 ist und darauf gesetzt hat, sollte mit seinem Arbeitgeber sprechen, bevor das Gesetz kommt.

Was jetzt gilt

Bis zum Beschluss im Bundestag bleibt alles beim Alten, bei der Rente nach 45 Jahren ebenso wie bei Minijob und Altersteilzeit. Den genauen eigenen Rentenbeginn nennt die Deutsche Rentenversicherung in einer persönlichen Rentenauskunft, die man kostenlos anfordern kann.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner