Bayern

Zehn Gramm zu leicht: Halbes Brot kostet Bäckerei knapp 15.000 Euro

Eine Bäckerei teilte Brote in zwei. Ein Kunde reklamierte jedoch fehlende zehn Gramm. Das Amt schaltete sich ein. Das steckt hinter dem Streit.

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Ein Streit um ein halbes Brot sorgt in Bayern für Ärger mit dem Amt.

Ein Streit um ein halbes Brot sorgt in Bayern für Ärger mit dem Amt.

© F. Anthea Schaap/imago

Eine Bäckerei aus Pfaffenhofen an der Ilm hat wegen einer Beschwerde über zehn Gramm den Verkauf halber Brote umstellen müssen. Seit Kurzem wandert in der Bäckerei Breitner jedes halbe Brot vor dem Verkauf einzeln auf die Waage.

Der Grund liegt im Eichrecht – und die Folgen sind für den Familienbetrieb in Oberbayern massiv. Neue, eichfähige Waagen kosteten nach Angaben des Inhabers knapp 15.000 Euro.

Früher schnitt die Familie einen Laib einfach in der Mitte durch und berechnete die Hälfte zum halben Preis. Damit ist nun Schluss.

Zehn Gramm zu leicht: Wie der Ärger begann

Jahrzehntelang habe er halbe Laibe verkauft, ohne sie vorher zu wiegen, sagt Bäcker- und Konditormeister Mathias Breitner. Dann kam es zu Beschwerden. Nach Breitners Schilderung im Bayerischen Rundfunk reklamierten zwei Kunden, ihr Brot sei knapp zehn Gramm zu leicht.

Seine Antwort fiel gelassen aus: „Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Nächstes Mal haben Sie vielleicht 20 Gramm mehr.“

Wie das Eichamt Ingolstadt auf die Bäckerei aufmerksam wurde, schildern die Beteiligten unterschiedlich.

Stefan Thums, Direktor des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht, spricht im BR von einem Routinebesuch. Dabei habe die Waage der Bäckerei geeicht werden sollen – sie sei jedoch nicht mehr vorhanden gewesen.

Andere Medien berichten hingegen, ein Kunde habe die Behörden eingeschaltet, nachdem er zu Hause nachgewogen und zuvor nur eine knappe Antwort auf eine anonyme E-Mail erhalten habe.

Warum ein halbes Brot laut Eichamt gewogen werden muss

„Wer etwas nach Gewicht verkauft, muss es vorher wiegen“, sagt Thums. Eine neue Regelung sei das nicht, einige Bäckereien nutzten längst geeichte Waagen.

Fertiges Brot aus dem Ofen gelte als Fertigpackung und sei bereits gewogen – Gewicht und Preis stehen damit fest. Wird ein Laib in der Mitte geteilt, können die Hälften aber unterschiedlich schwer ausfallen. Deshalb muss jede Hälfte vor dem Verkauf erneut auf die Waage.

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Was die Fertigpackungsverordnung vorschreibt

Rechtliche Grundlage ist die seit 2020 geltende Fertigpackungsverordnung. Sie unterscheidet zwei Fälle: Ein Brot, das schon vor dem Verkauf geteilt und ausgezeichnet wurde, muss nicht nachgewogen werden. Ein Laib, der erst an der Theke durchgeschnitten wird, dagegen schon.

Breitner entschied sich für neue, eichfähige Waagen. Inklusive Software kosteten neun Geräte für seine sechs Filialen nach eigenen Angaben knapp 15.000 Euro.

Die Waagen sind an das Kassensystem angeschlossen. Diese Zusatzfunktion verlange das Eichamt nicht, betont Thums. Für Breitner sei sie aber wichtig, „damit es schneller und einfacher geht“.

Wie Kunden und Mitarbeiter reagieren

Für die Kundschaft ändert sich auch der Preis – wenn auch nur um wenige Cent. Früher kostete eine Mischbrothälfte pauschal 2,40 Euro, also die Hälfte des vollen Laibpreises. Nach dem Wiegen kostet die eine Hälfte nun 2,45 Euro, die andere 2,30 Euro. „Ich weiß nicht, ob es den Aufwand wert ist, für die paar Cent Unterschied“, sagt Amelie Breitner, die Tochter des Inhabers.

Amelie Breitner hilft seit ihrer Kindheit im Betrieb mit. Den Mehraufwand versteht die 21-Jährige nicht recht: „Ich finde es ein bisschen schade, weil wir ein Handwerksberuf sind.“

Der zusätzliche Handgriff halte sich in Grenzen: Brot auf die Waage legen, Sorte auswählen, kurz warten. „Es sind zwei, drei Klicks mehr“, sagt sie.

Die Kunden sehen es geteilt. „Es ist eigentlich sinnlos, ob ich jetzt zehn Gramm mehr Brot oder weniger Brot kriege“, sagt eine Kundin. Ein anderer meint: „Ist doch in Ordnung, wenn es das kostet, was es kosten soll.“

Andere Bäckereien in Pfaffenhofen verkauften nach Breitners Angaben nur noch ganze Brote – um Ärger mit dem Eichamt von vornherein zu vermeiden.

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