Der Brandenburger Landtag steht vor einer erneuten Debatte über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Der Hauptausschuss des Landtags hat einer entsprechenden Initiative der AfD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. Dabei enthielten sich Vertreter der SPD, CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW); die Stimmen der AfD-Abgeordneten reichen für eine Ausschusseinsetzung allerdings grundsätzlich aus. In der kommenden Plenarsitzung soll somit erneut über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses debattiert werden.
Die AfD wirft dem Landkreis „anrüchige Geschäfte“ im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten vor und sieht die Landesregierung in der Verantwortung. Laut dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Christoph Berndt habe es über Jahre hinweg Hinweise auf „problematische Geschäftsbeziehungen, ungewöhnliche Vertragskonditionen und erhebliche Mehrkosten“ gegeben. Dennoch, so der Vorwurf, sei kein aufsichtsrechtliches Eingreifen seitens der Landesregierung erfolgt.
Ein zentraler Punkt des beantragten Untersuchungsausschusses ist die Klärung, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien das Land Brandenburg seit 2014 Kosten für die Flüchtlingsunterbringung erstattet hat.
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Zurückhaltung bei der SPD
Die SPD-Fraktion äußerte zwar Bedenken „an der ein oder anderen Stelle“, gab sich aber sonst zurückhaltend. Ludwig Scheetz, Abgeordneter der SPD, stellte infrage, ob ein Untersuchungsausschuss das richtige Mittel sei, um die Verwaltungspraxis auf Kreisebene zu prüfen. Er betonte, dass der Antrag eine übergeordnete Verantwortung des Landes unterstelle. Der Untersuchungsausschuss sei nicht das richtige Mittel, um die allgemeine Verwaltungspraxis auf Kreisebene zu prüfen.
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Der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD), teilte auf Anfrage mit, dass es sich um politische Stimmungsmache im Vorfeld der Landratswahl handele. Am 7. Juni steht die Landratswahl in dem Landkreis bevor.
Nach der Brandenburger Verfassung ist ein Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn mindestens ein Fünftel der Abgeordneten dies fordert – also mindestens 18 von 88 Abgeordneten. Mit den 29 Stimmen der AfD-Abgeordneten ist diese Hürde deutlich überschritten. (mit dpa)
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