Nach Berichten über den Einsatz kommerziell erworbener Standortdaten durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern fordert die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag eine umfassende Aufklärung. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat ein Prüfverfahren eingeleitet.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, verlangte, der Vorgang müsse „lückenlos aufgeklärt werden“, sollte sich bestätigen, dass das LKA kommerzielle Standortdaten ohne eindeutige gesetzliche Grundlage genutzt habe. Rechtsstaatliche Kontrollmechanismen dürften nicht umgangen werden, erklärte Kramer in einer Mitteilung der Fraktion. Zugleich trage die Landesregierung die Verantwortung dafür, dass Sicherheitsbehörden auf rechtssicherer Grundlage handeln könnten.
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Kramer verwies auf den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz sowie auf einen mutmaßlich linksextremistischen Angriff auf die Berliner Versorgungsinfrastruktur. Diese Vorfälle hätten gezeigt, wie wichtig die frühzeitige Auswertung relevanter Informationen für die Gefahrenabwehr sei. Sicherheitsbehörden müssten schwere Straftaten, terroristische Bedrohungen und extremistische Angriffe wirksam bekämpfen können, dürften dabei aber „nicht in rechtlichen Grauzonen operieren“, so Kramer.
Die Landesregierung sei aufgefordert, offenzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage das LKA gehandelt habe und welche Erkenntnisse aus dem laufenden Prüfverfahren vorlägen. Sollte sich eine gesetzliche Regelungslücke bestätigen, müsse diese nach den Worten Kramers „unverzüglich geschlossen werden“.
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Hintergrund: Recherche zu Standortdaten aus Apps
Anlass der Erklärung sind Recherchen des Bayerischen Rundfunks und von netzpolitik.org, wonach das LKA Mecklenburg-Vorpommern bei Ermittlungen Standortdaten aus Smartphone-Apps genutzt hat. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, dies sei „in der Vergangenheit in geringem Umfang“ geschehen; gegenwärtig und künftig „sei eine Verwendung nicht vorgesehen“. Als Rechtsgrundlage nannte das LKA die „allgemeine Ermittlungsbefugnis der Strafprozessordnung sowie das Landespolizeigesetz“.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt leitete nach eigenen Angaben ein Prüfverfahren ein. Er sieht die Gefahr, dass durch den Einsatz kommerzieller Standortdaten der bei Funkzellenabfragen vorgeschriebene Richtervorbehalt umgangen werden könnte. Der Münchner Strafrechtsprofessor Mark Zöller hält die Nutzung solcher Daten ohne spezifische gesetzliche Grundlage ebenfalls für rechtswidrig.
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