Linke und Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus haben den Senat aufgefordert, sich im Bundesrat für ein zügiges Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Als Grundlage nannten sie Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sowie ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wonach ein solches Verfahren aussichtsreich sei.
Grünen-Fraktionschef Werner Graf verwies auf die Umfragewerte der AfD, die bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Anfang September auf eine Mehrheit zusteuere. Wie schnell eine Demokratie zerstört werden könne, zeige die Geschichte des Landesparlaments: Erst 1932 sei die NSDAP in den Preußischen Landtag eingezogen, ein Jahr später sei dieser von den Nationalsozialisten abgeschafft worden.
Die Linke-Abgeordnete Anne Helm warf dem Senat Arbeitsverweigerung vor. Nach dem neuen Gutachten gebe es keine Ausreden mehr, ein Prüfverfahren nicht einzuleiten. Die AfD ziele in Gänze auf die Abwicklung rechtsstaatlicher Strukturen.
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AfD spricht von „Kriegserklärung“
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar zeigte sich empört, dass Grüne und Linke die laut Umfragen bundesweit stärkste Partei verbieten wollten. „Das läuft auf die Abschaffung der Demokratie hinaus“, sagte er. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte bezeichnete er als „juristischen Arm des grün-alternativen Milieus“, ihr Gutachten sei fachlich fragwürdig und „eine Kriegserklärung an Demokratie und Freiheit“.
Der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger appellierte an die AfD-Abgeordneten, „das rechtsextremistische Gedankengut vieler Parteifreunde“ kritisch zu hinterfragen. Zugleich warnte er vor zu viel Eile. Eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht käme einer „umfassenden Legitimierung der AfD gleich“. Man dürfe nicht mit „Schaum vor dem Mund“ vorgehen, sondern klug und vernünftig.
Koalition wartet auf Verfassungsschutz-Urteil
Hintergrund ist eine Verständigung der Berliner Koalition aus CDU und SPD, ein AfD-Verbot erst dann vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, wenn die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gerichtlich abschließend bestätigt ist.
Anfang Dezember hatten Grüne und Linke im Abgeordnetenhaus einem Antrag von CDU und SPD zugestimmt, der die AfD nicht namentlich nennt, sondern allgemein auf Gefahren durch „extremistische, verfassungsfeindliche Vereinigungen und Parteien“ verweist. Der Senat wurde damit beauftragt, im Bundesrat Möglichkeiten eines AfD-Verbotsverfahrens auszuloten und eine entsprechende Initiative zu starten. (mit dpa)
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