Die AfD will nicht mehr am rechten Rand sitzen. Stattdessen will die Fraktion im Magdeburger Landtag in die Mitte. Mit Blick vom Rednerpult sollen von rechts nach links Platz nehmen: Grüne, CDU, AfD, BSW, SPD und Linke. Das ist das Ergebnis der ersten Sitzung des Vorältestenrates, eines Gremiums zur Vorbereitung der Konstituierung, in welches meist die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen entsendet werden. Diese Zeitung sprach mit mehreren Teilnehmern der Sitzung. Die konstituierende Sitzung soll am 6. Oktober stattfinden.
Bei der Landtagswahl am 6. September war die AfD mit 39 von 83 Sitzen stärkste Kraft geworden. Die CDU kommt nur noch auf 15 Sitze. Linke, SPD und Grüne stellen jeweils acht Abgeordnete, das BSW fünf. AfD und BSW verfügen damit gemeinsam über 44 Sitze und eine Mehrheit im neuen Landtag. Das gibt ihnen erhebliche Spielräume im Parlament.
Ein Landtagspräsident der AfD
Laut der Geschäftsordnung, die zur Konstituierung in Kraft treten soll, schlägt die stärkste Fraktion einen Landtagspräsidenten vor. Diesen Vorschlag darf nun die AfD unterbreiten. Das BSW kündigte bereits an, einen Kandidaten aus den Reihen der AfD zu wählen. Zudem wählt der Landtag „bis zu drei“ Vizepräsidenten. Diese sollen aus den Reihen der drei stärksten Fraktionen stammen. Also: AfD, CDU und einer dritten. SPD, Grüne und Linke sitzen alle mit acht Abgeordneten im Landtag. Welche der drei Fraktionen den Vorschlag unterbreiten darf, müsste noch abgestimmt werden. Die SPD gewann knapp die meisten Stimmen der drei linken Parteien.
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Dass es überhaupt einen Vizepräsidenten von CDU, SPD, Grünen oder Linken gibt, ist jedoch unwahrscheinlich. Denn: AfD und BSW könnten mit ihrer Mehrheit Kandidaten der übrigen Fraktionen ablehnen, „eine andere Verteilung der Vorschlagsrechte vereinbaren“ oder die Geschäftsordnung ändern und somit weitere Vizepräsidenten verhindern. Dieses Szenario wird derzeit nicht ausgeschlossen. Und das BSW dürfte sich dann über einen eigenen Vizepräsidenten freuen.
SPD und Grüne müssen raus aus dem Landtag
Auch bei den Räumen im Landtag stehen größere Veränderungen an. Im Landtagsgebäude sollen künftig nur noch AfD, CDU und BSW ihre Fraktionsräume haben. Die Linke kann ihr Haus am Domplatz behalten. SPD und Grüne sollen dagegen in Liegenschaften an der Fürstenwallstraße ziehen. Wo die Büros der einzelnen Abgeordneten untergebracht werden, wurde noch nicht besprochen.
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Strittig ist außerdem die Größe der Fachausschüsse. Im Raum stehen bislang elf Mitglieder. Davon würden fünf Sitze an die AfD gehen, zwei an die CDU und jeweils einer an BSW, SPD, Grüne und Linke. AfD und BSW hätten damit zusammen sechs von elf Stimmen. Die AfD will die Ausschüsse auf zwölf Mitglieder vergrößern. Der zusätzliche Sitz würde an sie fallen. Ob diese Größe zulässig wäre, wird derzeit noch geprüft.
AfD kennt Ausschluss aus anderen Parlamenten
Die neue Realität im Landtag stößt entsprechend auf Begeisterung und Entsetzen. Dass es überhaupt dazu kommt, hat eine Vorgeschichte. Denn die AfD kann selbst viel von Ausgrenzung und Diskriminierung in deutschen Parlamenten erzählen.
Im Bundestag, rund 170 Kilometer vom Landtag entfernt, hält die stark geschrumpfte SPD-Fraktion an ihrem großen Saal fest. Die stark gewachsene AfD-Fraktion tagt derweil in einem deutlich kleineren Saal: teils Schulter an Schulter. „Ungerecht“, meinte die Fraktion, stieß damit im Ältestenrat des Bundestages jedoch auf taube Ohren, klagte und scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Abgeordneten in Magdeburg dürften davon Notiz genommen haben.
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