Es wird mit großem Medienandrang gerechnet: Am kommenden Montag beginnt am Landgericht Berlin der Prozess gegen den ehemaligen CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und seinen früheren parlamentarischen Staatssekretär Gerhard Schulz. Ende Mai dieses Jahres hatte das Landgericht die Anklage gegen die beiden Männer zugelassen.
Im Mittelpunkt stehen die gescheiterte Pkw-Maut und die Frage, ob Scheuer und Schulz später in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages gelogen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im sogenannten Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Scheuer und Schulz bestreiten die Vorwürfe. Für beide Angeklagten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Pkw-Maut im Juni 2019 gestoppt, weil sie nach Auffassung der Richter gegen EU-Recht verstieß. Der damals 44-jährige Scheuer geriet anschließend massiv unter Druck. Grund war unter anderem, dass sein Ministerium bereits Ende 2018 Verträge mit den vorgesehenen Betreibern zur Erhebung und Kontrolle der Maut abgeschlossen haben soll – obwohl die Entscheidung des EuGH noch ausstand.
Die Verträge für das Prestigeprojekt der CSU hatten ein Gesamtvolumen von rund zwei Milliarden Euro und eine Laufzeit von zwölf Monaten. Noch am Tag der EuGH-Entscheidung wurden sie gekündigt. Für den Bund hatte das erhebliche finanzielle Folgen: Die Betreiberfirmen verlangten Schadensersatz, Scheuer soll die Forderungen zurückgewiesen haben. Schließlich wurde ein Schiedsgericht angerufen. Es entschied, dass der Bund 243 Millionen Euro an die ehemaligen Vertragspartner zahlen muss.
Die politische Aufarbeitung begann bereits Ende 2019. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages sollte bis Mitte 2021 klären, warum Scheuer die Verträge trotz der bekannten rechtlichen Risiken vorzeitig abgeschlossen hatte. Dabei gerieten auch die Aussagen des damaligen Ministers und seines parlamentarischen Staatssekretärs Gerhard Schulz in den Fokus. Beide Männer sollen laut Staatsanwaltschaft „in die Verhandlungen mit den Maut-Betreibern persönlich eingebunden“ gewesen sein.
Keine bloße Erinnerungslücke im Untersuchungsausschuss
Konkret geht es um ein Treffen am 29. November 2018. Ein Abgeordneter soll im Untersuchungsausschuss gefragt haben, ob die Betreiber bei dieser Zusammenkunft angeboten hätten, die Unterzeichnung der Verträge bis zur Entscheidung des EuGH zu verschieben.
Scheuer und Schulz sollen daraufhin „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde handelte es sich dabei nicht um eine bloße Erinnerungslücke, sondern um eine „bewusste Falschaussage“.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Mai 2022 mitgeteilt, ein Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker und seinen früheren Staatssekretär eingeleitet zu haben. Auslöser waren nach Angaben der Behörde Strafanzeigen von Privatpersonen. Im August des vergangenen Jahres wurde schließlich Anklage erhoben.
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Dass der Fall vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird, begründete die Staatsanwaltschaft mit der „besonderen Bedeutung der Sache“, die sich aus dem Gegenstand des Verfahrens und der politischen Position der Beschuldigten ergebe. Der Prozess dürfte deshalb auch über die juristische Frage hinaus für Aufmerksamkeit sorgen. Scheuer war wegen der Pkw-Maut bereits während seiner Amtszeit und auch danach erheblich politisch unter Druck geraten.
Zuständig für den nun beginnenden Strafprozess ist die 38. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, eine Wirtschaftsstrafkammer. Verhandelt wird im Schwurgerichtssaal 500 des Moabiter Kriminalgerichts – dem größten und wohl bekanntesten Sitzungssaal des Berliner Justizkomplexes.
Für den Prozess sind insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung am 25. November gesprochen werden. Ob es tatsächlich an diesem Tag zu einer Entscheidung kommt, hängt allerdings vom Verlauf der Beweisaufnahme und möglichen weiteren Verhandlungsterminen ab.
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