Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag die Berufung von Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet gegen eine Kartellstrafe von rund 4,1 Milliarden Euro zurückgewiesen. Damit ist die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße endgültig bestätigt.
Google wurde dafür bestraft, über Android-Verträge die Vormacht seiner Suchmaschine auf Mobilgeräten abgesichert zu haben. Die Richter der Zweiten Kammer wiesen sämtliche Beschwerdegründe des Konzerns zurück.
Streit um vorinstallierte Apps
Die EU-Kommission hatte Google im Jahr 2018 eine Strafe von zunächst 4,343 Milliarden Euro auferlegt. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter hat der Konzern Hersteller von Android-Smartphones dazu gezwungen, die Google-Suche und den Browser Chrome vorzuinstallieren, damit sie Zugang zum App-Store Google Play erhalten.
Google habe Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunkanbietern zudem Zahlungen dafür angeboten, dass sie ausschließlich die Google-Suche vorinstallieren. Auch bei der Nutzung alternativer Betriebssysteme, die aus dem offenen Android-Quellcode abgeleitet sind, habe der Konzern den Herstellern Beschränkungen auferlegt. Damit habe Google seine eigene Suchmaschine unzulässig bevorzugt.
Das Gericht der EU als Vorinstanz hatte die Buße 2022 auf rund 4,125 Milliarden Euro herabgesetzt, die Bewertung der Kommission in der Sache aber weitgehend bestätigt. Gegen dieses Urteil waren Google und Alphabet vor den EuGH gezogen.
Ein Google-Sprecher erklärte laut der Nachrichtenagentur Reuters, das Urteil berücksichtige nicht die Investitionen des Unternehmens, durch die sichergestellt werde, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe. Google habe seine Verträge bereits 2018 an die ursprüngliche Entscheidung der Kommission angepasst und konzentriere sich weiter auf Innovation und Offenheit für Nutzer, Partner und Entwickler.
Höchste EU-Wettbewerbsstrafe
Es handelt sich laut dem Schweizer Rundfunk SRF um die höchste Wettbewerbsstrafe, welche die EU-Kommission je gegen ein Unternehmen verhängt hat. Nach Angaben von Reuters summieren sich die EU-Kartellstrafen gegen Google im vergangenen Jahrzehnt auf knapp 11 Milliarden Euro.
Reuters verweist darauf, dass der Ausgang des Verfahrens weitere Schadenersatzklagen gegen Google nach sich ziehen könnte. Bereits im Vorgängerfall um den Preisvergleichsdienst Google Shopping hatten Unternehmen in mehreren Ländern auf Schadenersatz geklagt. So habe ein schwedisches Gericht am Mittwoch entschieden, dass Google dem zum Zahlungsdienstleister Klarna gehörenden Dienst PriceRunner rund 1,5 Milliarden Dollar zahlen müsse.
Mit dem Digital Markets Act (DMA) verfügt die EU inzwischen über ein Regelwerk, das großen Plattformen mit marktbeherrschender Stellung Verhaltensregeln auferlegt. Weitere Verfahren der Kommission gegen Google, unter anderem zur Bevorzugung eigener Dienste in den Suchergebnissen, sind laut Reuters anhängig.
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