Die Trinkwasserschutzzonen in Niekrenz (Gemeinde Sanitz), Fienstorf (Gemeinde Broderstorf) sowie Hohenfelde und Neu Fienstorf (Gemeinde Thulendorf) sollen neu festgesetzt werden. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) hat dazu eine amtliche Bekanntmachung über die Erörterung im Anhörungsverfahren veröffentlicht. Grundlage ist § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V).
Ein Anhörungsverfahren nach dieser Vorschrift bedeutet, dass die Behörde Pläne öffentlich auslegt und Betroffene Einwendungen vorbringen können; diese werden anschließend in einem Erörterungstermin besprochen. Die Bekanntmachung des Amtes trägt das Datum 29. September, die Mitteilung dazu erschien am Montag, 5. Oktober.
Trinkwasserschutzzonen sichern das Einzugsgebiet von Wasserfassungen. In ihnen gelten je nach Zone abgestufte Beschränkungen, etwa für Landwirtschaft, Bauvorhaben oder den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Eine Neufestsetzung kann daher für Grundstückseigentümer und Landwirte in den genannten Orten praktische Folgen haben.
Offene Fragen: Wesentliche Einzelheiten liegen der Redaktion bislang nicht vor. Dazu zählen der genaue räumliche Zuschnitt und Umfang der neuen Schutzzonen, die Gründe für die Neufestsetzung, der Kreis der Betroffenen sowie die bisherige Schutzzonenregelung. Ebenso ungeklärt sind die Frist für Stellungnahmen und der Termin einer möglichen Erörterungsveranstaltung.
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Das StALU MM verweist auf eine ausführlichere Fassung der Bekanntmachung auf seiner Website, die die Redaktion bislang nicht eingesehen hat. Betroffene in Sanitz, Broderstorf und Thulendorf sollten die vollständige Bekanntmachung des Amtes zu Fristen und Terminen selbst prüfen.
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