Mecklenburg-Vorpommern schwenkt bei der Entschädigung von Bürgern und Gemeinden für Windräder und Solaranlagen vor ihrer Haustür um. Sie sollen nun Festbeträge bekommen und nicht, wie zunächst geplant, eine Beteiligung nach erzeugtem Strom.
Vorgesehen ist nun, dass Gemeinden und Bürger jeweils 5.000 Euro je installiertem Megawatt Windkraft und jeweils 2.500 Euro je installiertem Megawatt Solar pro Jahr von den Erzeugern bekommen, wie der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, sagte. Betroffen sind neu installierte Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden.
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Bisher war eine Beteiligung abhängig von der Menge des erzeugten Stroms vorgesehen. Das sei in der Expertenanhörung zum neuen Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz im Landtag jedoch kritisiert worden, berichtete Barlen. Die Abrechnung nach produzierten Kilowattstunden sei als zu kompliziert und für die Bürger und Gemeinden im Voraus kaum berechenbar kritisiert worden.
Änderung am Gesetzentwurf auf den letzten Metern
Deshalb änderten die Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke den Gesetzentwurf auf den letzten Metern. Damit zeige man, dass man zuhöre und bei Bedarf verbessere, so Barlen. „Nicht ideologisch, sondern pragmatisch.“
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Die Festbetragslösung wurde nach seinen Worten aus Brandenburg übernommen. Dort gebe es jedoch nur eine verpflichtende Summe für die Gemeinden, nicht jedoch für die Bürger, erläuterte der SPD-Fraktionschef.
Profitieren sollen den Angaben zufolge Gemeinden, die ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um eine Windkraftanlage liegen, sowie deren Bürger. Bei Solaranlagen sind es die Gemeinden, auf deren Grund eine solche Anlage steht – und ebenso deren Bürger. (mit dpa)
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