Finanzaufsicht

Seit 1962 in Hamburg – jetzt zieht die Bafin einer iranischen Bank den Stecker

Die Hamburger Zweigniederlassung der Bank Saderat Iran darf keine Geschäfte mehr machen – Kundengelder von 200.000 Euro sind wegen EU-Sanktionen eingefroren.

4 Min
Die Hamburger Zweigniederlassung der Bank Saderat Iran hatte zuletzt nur noch 13 Beschäftigte und eine Bilanzsumme von 62,4 Millionen Euro (Symbolbild).

Die Hamburger Zweigniederlassung der Bank Saderat Iran hatte zuletzt nur noch 13 Beschäftigte und eine Bilanzsumme von 62,4 Millionen Euro (Symbolbild).

© Hanno Bode/imago

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat die Abwicklung der Bank Saderat Iran in Hamburg angeordnet, nachdem sie dem Institut bereits im November 2025 die Bankerlaubnis entzogen hatte.

Die Zweigniederlassung war seit 1962 in Deutschland tätig und zuletzt auf die Finanzierung iranischer Exportgeschäfte spezialisiert.

Für die verbliebenen Kunden bedeutet der Schritt: Ihre Einlagen von insgesamt rund 200.000 Euro sind vorerst nicht frei verfügbar, weil europäische Iran-Sanktionen jede Auszahlung unter Genehmigungsvorbehalt stellen.

Schwere Mängel bei der Sonderprüfung 2023

Bei einer Sonderprüfung im Jahr 2023 hatte die Bafin nach eigenen Angaben zahlreiche gravierende Defizite in der Geschäftsorganisation festgestellt. Die Verstöße betrafen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes zur ordnungsgemäßen Organisation – und die Bank war nach Angaben der Bafin nicht in der Lage, sie zu beheben.

Hinzu kam ein weiterer Grund: Das Institut hatte länger als ein halbes Jahr keinen Geschäftsbetrieb mehr ausgeübt. Beide Umstände zusammen erfüllten die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Aufsicht eine Bankerlaubnis aufheben kann.

Erlaubnisentzug seit Dezember 2025 bestandskräftig

Am 5. November 2025 hatte die Bafin der Zweigniederlassung ihre Lizenz entzogen. Die Bank selbst bestätigte wenige Tage später auf ihrer Internetseite, dass sämtliche Bankgeschäfte eingestellt worden seien und ihre Vermögenswerte infolge der reaktivierten EU-Sanktionen eingefroren seien.

Seit dem 8. Dezember 2025 ist der Erlaubnisentzug bestandskräftig. Damit endete eine mehr als sechs Jahrzehnte währende Präsenz des iranischen Instituts im deutschen Bankensystem.

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Rechtsmittel zurückgenommen – Abwickler bestellt

Gegen die am 11. Juni 2026 angeordnete Abwicklung legte die Bank zunächst Rechtsmittel ein. Am 23. September 2026 zog sie diese jedoch zurück – aus welchen Gründen, ist öffentlich nicht bekannt.

Das Amtsgericht Hamburg bestellte daraufhin am 30. September 2026 die FUW Treuhand Projekt Management GmbH zum Abwickler. Die Gesellschaft ist laut Handelsregister auf solche Mandate spezialisiert. Die Abwicklungsanordnung ist seit dem 15. Juli 2026 bestandskräftig.

62,4 Millionen Euro Bilanzsumme, 13 Beschäftigte

Die Zweigniederlassung war zuletzt ein kleines Institut. Zum Jahresende 2025 belief sich die Bilanzsumme auf 62,4 Millionen Euro, beschäftigt waren nur noch 13 Mitarbeitende. Filialen unterhielt die Bank in Hamburg und Frankfurt am Main.

Das Geschäftsmodell drehte sich im Kern um Exportfinanzierung mit Iran-Bezug: Kontoführung, Zahlungsverkehr, Akkreditivgeschäft, Kredite, Bürgschaften und Geldanlagen. Mit dem Ende der Lizenz fällt dieses Angebot in Deutschland ersatzlos weg.

Kundeneinlagen von 200.000 Euro vorerst blockiert

Rund 200.000 Euro an Kundeneinlagen liegen noch bei der abzuwickelnden Niederlassung. Ein Entschädigungsfall der deutschen Einlagensicherung liegt nach Angaben der Bafin derzeit nicht vor – die Gelder sind also nicht verloren, aber auch nicht frei zugänglich.

Jede Auszahlung setzt eine sanktionsrechtliche Genehmigung des Servicezentrums Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank voraus. Wie lange das dauert und ob alle Einleger ihre Guthaben vollständig zurückerhalten, ist offen.

EU-Snapback als sanktionsrechtlicher Hintergrund

Die Einschränkungen gehen auf den sogenannten Snapback zurück: Am 29. September 2025 führte der Rat der EU zuvor ausgesetzte Sanktionen gegen Iran wieder ein. Dazu gehören Beschränkungen im Finanzsektor und das Einfrieren von Vermögenswerten iranischer Banken.

Die entsprechende Durchführungsverordnung ist seitdem in Kraft. Parallel warnte die Bafin vor erhöhten Risiken durch Umgehungsgeschäfte im Iran-Geschäft – ein Signal, dass die Aufsicht den gesamten Bereich verschärft überwacht.

Schüsse auf Bankgebäude

Am 5. Oktober 2026 wurden laut NDR-Bericht vier Schüsse auf die Eingangstür der Hamburger Filiale abgefeuert, dazu wurde der Schriftzug „ASAD“ aufgesprüht. Der Staatsschutz übernahm damals die Ermittlungen.

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