Der Taxifahrer fuhr bei grünem Pfeil auf der Linksabbiegerspur in die Kreuzung. Dann änderte sein Fahrgast das Ziel. Der Fahrer setzte mitten auf der Kreuzung zum Spurwechsel an und zog rüber auf die Rechtsabbiegerspur. Für die galt da schon länger als eine Sekunde Rot.
Das reichte für einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Das Amtsgericht wollte milde bleiben, weil niemand gefährdet worden war. Das Bayerische Oberste Landesgericht sah das anders, wie die Volksstimme unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtete (Az. 201 ObOWi 699/25).
Wer bei Grün einfährt und dann auf eine Spur mit Rot wechselt, fährt nach Ansicht der Richter bei Rot. Dass niemand in Gefahr war, rechtfertigt keine Ausnahme vom Fahrverbot. Der Bußgeldkatalog sieht dafür regulär 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.
Was die StVO beim Spurwechsel verlangt
Die zentrale Regel steht in Paragraf 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung. Wer den Fahrstreifen wechselt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Das Gesetz verlangt also mehr als bloße Vorsicht.
Außerdem muss jeder Spurwechsel rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker angekündigt werden. Das gilt auf der Autobahn genauso wie im Stadtverkehr.
Der Blinker gibt kein Recht auf die Lücke
Viele Autofahrer setzen den Blinker und ziehen im selben Moment rüber. Ein ADAC-Experte stellte gegenüber dem Portal Echo24 klar: Der Blinker zeige nur die Absicht an, die Spur zu wechseln. Ein Vorfahrtsrecht verschaffe er nicht.
Richtig ist die Reihenfolge aus der Fahrschule. Erst in Innen- und Außenspiegel schauen, dann blinken, dann per Schulterblick den toten Winkel prüfen und erst danach lenken. Den Schulterblick schreibt die StVO nicht wörtlich vor. Gerichte werten es aber als Sorgfaltsverstoß, wenn er fehlt.
Bußgeld beim Spurwechsel: 10 bis 35 Euro
Ein Spurwechsel ohne Blinker kostet laut Bußgeldkatalog 10 Euro. Wer dabei andere gefährdet, zahlt 30 Euro. Kommt es zum Unfall, werden 35 Euro fällig. Punkte in Flensburg gibt es für keinen dieser Verstöße.
Eine durchgezogene Linie zwischen zwei Fahrstreifen darf auch nicht teilweise überfahren werden. Wer sie beim Spurwechsel kreuzt, zahlt 10 Euro. Geschieht das beim Überholen, sind es mindestens 30 Euro.
Unfall beim Spurwechsel: Wer haftet?
Wirklich teuer wird ein missglückter Spurwechsel erst nach dem Unfall, nicht im Bußgeldbescheid. Kracht es kurz nach dem Wechsel und in unmittelbarer Nähe, greift der sogenannte Anscheinsbeweis. Das Gericht geht dann davon aus, dass der Spurwechsler den Unfall verursacht hat.
Das Oberlandesgericht München hielt in einem solchen Fall die volle Haftung des Wechslers für angemessen (Az. 10 U 7411/21). Seine Haftpflichtversicherung zahlt dann den Schaden des anderen, und er wird im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Den Schaden am eigenen Auto übernimmt allenfalls eine Vollkasko.
Entlasten kann sich nur, wer beweist, dass der Unfall eine andere Ursache hatte. Etwa, dass der Hintermann viel zu schnell unterwegs war. Ohne Zeugen oder Gutachten gelingt das selten.
Doppelter Spurwechsel und Reißverschluss
Ein doppelter Spurwechsel, etwa über zwei Fahrstreifen der Autobahn, ist nicht verboten. Es gelten dieselben Regeln wie beim einfachen Wechsel. Sicherer ist es, Spur für Spur zu wechseln und vor jedem Schritt erneut zu blinken.
An Baustellen gilt das Reißverschlussverfahren. Eingefädelt wird erst unmittelbar vor der Engstelle, auch dann muss der Wechsler eine Gefährdung ausschließen. Wer die Lücke absichtlich zumacht, kann laut ADAC aber mithaften.
Spurwechsel vor und auf der Kreuzung
Wer sich falsch eingeordnet hat, darf vor der Haltlinie noch wechseln, solange niemand gefährdet wird. Trennen dort durchgezogene Linien die Spuren, ist ein Wechsel verboten. Die Richtungspfeile auf der Fahrbahn sind dann verbindlich.
Auf der Kreuzung selbst ist ein Spurwechsel riskant, vor allem an Ampeln mit eigenen Phasen für jede Spur. Wer dort merkt, dass er falsch steht, fährt besser den Umweg. Die Extrarunde kostet ein paar Minuten, kein Fahrverbot.
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