Verkehrsregeln

SUV quer über zwei Parkplätze: Diese StVO-Regel verbietet es – auch mit zwei Parkscheinen

Doppelparken auf öffentlichen Parkplätzen ist verboten, auch mit zwei Parkscheinen. Bußgeld, StVO-Regel und Abschleppen auf Supermarktparkplätzen.

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Breit über der Markierung: Wer mit einem Auto zwei Parkplätze belegt, zahlt laut Bußgeldkatalog nur 10 Euro. (Symbolbild)

Breit über der Markierung: Wer mit einem Auto zwei Parkplätze belegt, zahlt laut Bußgeldkatalog nur 10 Euro. (Symbolbild)

© Imago/Alexandra Roth

Der Parkplatz ist voll, nur eine Lücke scheint frei. Dann sieht man den Grund: Ein SUV steht exakt mittig über der weißen Linie. Ein Auto, zwei Stellplätze.

Manche Fahrer ziehen dafür sogar zwei Parkscheine und halten sich für abgesichert. Sie zahlen doppelt und parken trotzdem falsch.

Was die StVO zum Parken auf zwei Plätzen sagt

Die Regel steht in Paragraf 12 der StVO, Absatz 6, und besteht aus einem einzigen Satz: Es ist platzsparend zu parken.

Wer mit einem Auto zwei markierte Stellplätze belegt, verstößt dagegen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Auto sonst niemanden behindert.

So viel kostet das Doppelparken

Im bundesweiten Bußgeldkatalog steht der Verstoß unter der laufenden Nummer 62: „Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt“. Der Regelsatz liegt bei 10 Euro, Punkte gibt es keine.

Ehrlich gesagt: Das schreckt kaum jemanden ab. Für den Besitzer eines 60.000-Euro-SUV ist der Zettel billiger als eine Delle in der Tür. Teuer wird es erst, wenn das Auto abgeschleppt wird.

Zwei Parkscheine lösen? Hilft nicht

Ein Parkschein erlaubt, ein Fahrzeug abzustellen. Eine Fläche mietet man damit nicht, darauf weist auch der Versicherer R+V hin.

Das zweite Ticket ändert am Verstoß also nichts. Es ist schlicht verschenktes Geld.

Warum gerade SUV-Fahrer an ihre Grenzen stoßen

Das Problem wächst mit jedem Neuwagen. 2025 war laut Kraftfahrt-Bundesamt jedes dritte neu zugelassene Auto ein SUV, ein Rekordanteil von 33,3 Prozent.

Die Parkplätze sind nicht mitgewachsen. In vielen älteren Parkhäusern sind Stellplätze nur 2,30 Meter breit, der ADAC fordert seit Jahren 2,50 Meter. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt für Neubauten inzwischen bis zu 2,65 Meter.

Die StVO kennt trotzdem keine Ausnahme für große Autos. Wer nicht in eine Lücke passt, muss weitersuchen.

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Was auf Supermarktparkplätzen gilt

Kundenparkplätze von Discountern und Baumärkten gehören meist dem Betreiber. Sind sie frei befahrbar und nicht etwa durch eine Schranke abgetrennt, gilt dort grundsätzlich die StVO, erklärt der Rechtsschutzversicherer Arag.

Durchgesetzt werden die Regeln dort aber meist privat, über eine Vertragsstrafe des Betreibers. Viele Parkplatzordnungen nennen das Parken über zwei Stellplätze ausdrücklich als Verstoß.

Steht es auf den Hinweisschildern, darf der Betreiber auch abschleppen lassen, so die Verbraucherzentrale. Die Rechnung geht an den Fahrer.

Wenn der Nachbar schon schief steht

Oft beginnt das Problem mit dem Auto daneben. Wer nur über die Linie rutscht, weil der Nachbar die halbe Lücke belegt, bewegt sich in einer Grauzone. Sicherer ist es, weiterzufahren.

Wer sich doch hineinquetscht, öffnet die Tür besonders vorsichtig. Eine Delle am Nachbarauto ist ein Unfall, und wer dann einfach wegfährt, begeht Unfallflucht.

Der bessere Trick für große Autos

Wer seinen SUV vor Kratzern schützen will, parkt am Rand des Parkplatzes, wo meist Lücken frei sind. Das kostet ein paar Meter Fußweg und keinen Cent.

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