Bundeskanzler

Zahlreiche Verfahren wegen Kanzler-Beleidigungen: Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“

Unter einem Facebook-Beitrag sammeln sich Kommentare die den Kanzler als „Lackaffe“ oder „Lügenfritz“ bezeichnen. Jetzt gibt es eine erste Verurteilung.

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Friedrich Merz (CDU) wurde in den Kommentaren unter einem Facebook-Beitrag als „Lügenfritz“ bezeichnet.

Friedrich Merz (CDU) wurde in den Kommentaren unter einem Facebook-Beitrag als „Lügenfritz“ bezeichnet.

© Bernd Thissen/dpa

Ein Facebook-Nutzer ist wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn der Ostdeutschen Allgemeinen und der Berliner Zeitung auf Anfrage mit. Den entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Öhringen auf Antrag der Ermittler.

Es handelt sich nach Angaben der Anklagebehörde um die erste bekannt gewordene Verurteilung im Zusammenhang mit einer Reihe von Ermittlungsverfahren nach einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres.

„Zahlreiche Verfahren“ wegen Beleidigung von Merz

Das örtliche Polizeipräsidium hatte damals bei Facebook auf ein Flugverbot während des Kanzlerbesuchs hingewiesen. Unter dem Beitrag waren zahlreiche Kommentare abgegeben worden, viele darunter die Merz unter anderem als „Lackaffe“ oder als „Pinocchio“ bezeichneten.

Die Staatsanwaltschaft sprach dieser Redaktion gegenüber von „zahlreichen Verfahren“, die aufgrund des Facebook-Beitrags eingegangen seien. Allerdings würden die wenigsten zu Gericht gebracht, die meisten würden eingestellt.

Die Verurteilung geschieht nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Die Vorschrift schützt Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigungen, wenn die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Teilweise wurden Verfahren an andere Staatsanwaltschaften abgegeben oder mangels Tatverdacht eingestellt, etwa bei den Bezeichnungen „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“. Im Fall der Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lackaffe“ beantragte die Staatsanwaltschaft ebenfalls 30 Tagessätze. Das Verfahren wurde am Freitag gegen eine Geldauflage eingestellt.

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