Politikerbeleidigung

Mann wegen Hassmail gegen Muslime und Giffey zu Geldstrafe verurteilt

Ein Mann verunglimpft in einer E-Mail die Berliner Senatorin Giffey. Auch wünschte er Muslimen den Tod. Jetzt wurde der 44-Jährige zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Mario Jacob Sven Versteegen
3 Min
Franziska Giffey (SPD), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin, wurde von einem Berliner per Mail beleidigt.

Franziska Giffey (SPD), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin, wurde von einem Berliner per Mail beleidigt.

© Fabian Sommer

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 44-jährigen Mann wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. In das Urteil wurde eine Strafe aus einem früheren Verfahren einbezogen.

Nach Angaben der Anklage hatte der Verurteilte im Mai 2024 eine Nachricht an zahlreiche E-Mail-Adressen von Parteien und politischen Institutionen verschickt. Darin sprach er den in Deutschland lebenden Muslimen das Lebensrecht ab und beleidigte die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD).

Berliner Zeitung fragt nach

Die Berliner Zeitung fragte bei Franziska Giffey nach, ob sie in diesem Fall selbst Strafantrag gestellt beziehungsweise einen Strafantrag unterschrieben hat. Auch zu dem Thema einer Reform des Paragrafen 188 StGB wurde die Politikerin befragt.

Die Behörde antwortete wie folgt: „Uns liegen derzeit keine Informationen zum konkreten Fall vor. Häufig ist es so, dass sich die Ermittlungsbehörden bei schweren Beleidigungstatbeständen oder volksverhetzenden Äußerungen melden und erfragen, ob Anzeige erstattet werden soll. Dieser Empfehlung folgt Frau Giffey in den meisten Fällen.“

Weiter führt Lisa Frerichs, stellv. Sprecherin des Senats und Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, aus: „Sie vertritt die Auffassung, dass auch Beleidigungen gegen Politikerinnen und Personen des öffentlichen Lebens nicht einfach hingenommen werden müssen. Wir können sehen, dass die politische Debatte in Deutschland schrittweise verroht. Wenn auch grenzüberschreitende und verletzende Äußerungen keine Konsequenzen nach sich ziehen, wird diese Entwicklung immer weitergehen. Deshalb ist es richtig, dass diese zur Anzeige gebracht, in den Statistiken erfasst, verfolgt und von Gerichten beschieden werden.“

Debatte um Paragraf 188 StGB

Das Urteil fällt in eine laufende politische Debatte über den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ einen verschärften Strafrahmen vorsieht. Die Vorschrift war 2021 angepasst worden, auch vor dem Hintergrund der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.

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Bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg stimmten die Justizminister der Länder vor wenigen Tagen einem Antrag aus Sachsen und Baden-Württemberg zu, die Sonderregelung einzuschränken. Der verschärfte Strafrahmen soll demnach künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten.

Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker würde dann wieder die allgemeine Vorschrift des Paragrafen 185 greifen, die einen geringeren Strafrahmen vorsieht. Zudem würden solche Fälle nur noch auf Antrag verfolgt. Die endgültige Entscheidung über eine Reform liegt beim Bundestag.

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