Die Zahl der Beschwerden über die Polizei in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 registrierten die Meldestellen des Innenministeriums insgesamt 1.042 Bürgerbeschwerden über das Vorgehen von Beamten im Dienst. Das sind 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor, als 882 Fälle gezählt wurden. Es ist der bisherige Höchststand seit Beginn der Erfassung.
Doch die reine Zahl erzählt nur die halbe Geschichte. Denn nach Prüfung erwiesen sich die meisten Beschwerden als unbegründet. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) will nach eigenen Angaben trotzdem jede einzelne ernst nehmen. Was hinter dem Anstieg steckt und warum mehr Beschwerden nicht mehr Fehlverhalten bedeuten – ein Überblick.
Wie viele Beschwerden waren tatsächlich berechtigt?
Die entscheidende Zahl steckt nicht in der Gesamtsumme, sondern in der Auswertung. Von den 2025 abschließend geprüften Beschwerdepunkten erwiesen sich nur 94 als berechtigt. Im Jahr zuvor waren es noch 129 gewesen.
Damit lag die sogenannte Berechtigungsquote 2025 bei nur 8,31 Prozent – deutlich unter dem Wert von 2024 (12,19 Prozent) und auch unter den Vorjahren. Anders gesagt: Trotz mehr Beschwerden wurde in weniger Fällen ein tatsächliches Fehlverhalten festgestellt.
Das Innenministerium wertet das nicht als schlechtes Zeichen. Die hohe Zahl an Eingaben spreche vielmehr für eine niedrige Hemmschwelle in der Bevölkerung, sich bei Unzufriedenheit an die zuständigen Stellen zu wenden.
Worüber sich die Menschen am häufigsten beschweren
Die meisten Beschwerden richten sich nicht gegen Gewalt, sondern gegen das Auftreten der Beamten. Schwerpunkte waren 2025 laut Bericht das persönliche Verhalten der Polizisten sowie die Art und Weise der Kommunikation. Am dritthäufigsten wurde Untätigkeit gerügt.
Auch der Umgangston stand oft in der Kritik. Beschwerden über schwere Vorwürfe blieben dagegen die Ausnahme.
So wurden 2025 unter dem Stichwort „Polizeigewalt" nur 13 Fälle abschließend bearbeitet – in keinem einzigen ließ sich ein Fehlverhalten im Sinne des Tatbestands feststellen. Ähnlich beim Thema Rassismus: Von acht abgeschlossenen Beschwerden wurde keine als berechtigt eingestuft.
Warum steigt die Zahl überhaupt?
Ein Grund liegt im veränderten Kommunikationsverhalten. Immer mehr Menschen nutzen digitale Wege: 2025 gingen bereits 74 Prozent aller Beschwerden per E-Mail oder über das sogenannte E-Revier ein – 2024 waren es 68 Prozent.
Das Beschwerdesystem ist zudem bewusst niedrigschwellig aufgebaut. Es gibt keine Formvorgaben und keine Fristen, Eingaben sind auch anonym möglich.
Hinzu kommt eine neue Anlaufstelle: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen weisungsunabhängigen Polizeibeauftragten. Michael Reichelt kann Stellungnahmen anfordern, Akten einsehen und Beamte anhören. Ob diese zusätzliche Stelle den Anstieg beeinflusst hat, lässt sich aus den bisherigen Angaben jedoch nicht belegen.
Was passiert nach einer Beschwerde?
Nicht jede Beschwerde bleibt folgenlos. Führt ein gemeldeter Sachverhalt zum Verdacht einer Straftat oder eines Pflichtverstoßes, wird zunächst ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
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Im Berichtszeitraum wurden aus Anlass von Beschwerden 72 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet – etwa wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt oder der Nötigung. Hinzu kamen fünf Disziplinarverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Regional konzentrierten sich die Beschwerden auf die einwohnerstarken Polizeiinspektionen Magdeburg und Halle. Die höchste Berechtigungsquote hatten dabei nicht die externen, sondern die internen Beschwerden aus den Reihen der Polizei selbst.
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