Weil die verurteilte Linksextremistin Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hat, hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) eine sechsmonatige Beugehaft gegen sie angeordnet. Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista laut Deutscher Presse-Agentur. Die 31-Jährige muss laut Anordnung des Senats zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die entstandenen Verfahrenskosten tragen.
Zuletzt war Lina E. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das OLG setzte die Reststrafe zur Bewährung aus, unter anderem weil sie sich nach Einschätzung des Gerichts von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt habe. Zwei Drittel der Strafe hatte sie verbüßt.
BGH: Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei
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Verurteilung wegen Angriffen auf Rechtsextremisten
Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde gegen die Anordnung einzureichen, und beantragte die vorläufige Aussetzung des Vollzugs. Zur Begründung verwies er unter anderem darauf, dass in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen seine Mandantin bereits Beugehaft wegen einer Aussageverweigerung verhängt worden sei. Über den Antrag will das Gericht außerhalb der Verhandlung entscheiden.
Lina E. sollte sich als Zeugin zu den Taten äußern, für die sie 2023 schuldig gesprochen worden war. Damals hatte das OLG sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung der Richter war die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt.
Neuer Prozess gegen sieben Mitangeklagte
Im aktuellen Verfahren müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung verantworten, darunter Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppe gilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht für die 31-Jährige keine Gefahr weiterer Strafverfolgung. Ihre Aussage sei aufgrund ihrer Rolle innerhalb der Vereinigung von erheblicher Bedeutung, sagte Kubista.
Lina E. bekräftigte nach Verlesung des Beschlusses ihre Entscheidung. „Sie meinen, ich könnte Wissen teilen, ohne mich selbst zu belasten, ich weiß, dass dem nicht so ist“, sagte sie laut dpa unter Applaus der Zuschauer. Bereits Ende März hatte das OLG gegen einen mitverurteilten 40-Jährigen Beugehaft verhängt, nachdem auch er als Zeuge geschwiegen hatte.
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