Urteil

BGH: Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung eines Dresdner Gerichts zu ihrer vorzeitigen Haftentlassung. Lina E. wurde wegen mehrerer Gewalttaten verurteilt.

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Die Angeklagte Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei.

Die Angeklagte Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei.

© Sebastian Kahnert/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vorzeitige Haftentlassung der wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilten Lina E. bestätigt. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wies das Gericht zurück.

Das Gericht verwarf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden von März dieses Jahres. Damit bleibt es bei der Aussetzung des Strafrests zur Bewährung.

Lina E.: Günstige Prognose sorgte für Haftentlassung

Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im März 2025 in wesentlichen Teilen. Nach den Feststellungen des OLG gehörte die Verurteilte einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig an, die gewaltsam gegen tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der rechtsextremen Szene vorging. Bei den Angriffen wurde nach Gerichtsangaben zumeist mit Schlagwerkzeugen auf die Opfer eingewirkt, einige Geschädigte wurden schwer verletzt.

Zwei Drittel der Strafe sind nach Angaben des Gerichts unter Anrechnung der vollzogenen Untersuchungshaft inzwischen verbüßt. Das OLG Dresden hatte die Reststrafe nach Einholung eines kriminalprognostischen psychologischen Sachverständigengutachtens zur Bewährung ausgesetzt.

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Der Bundesgerichtshof folgte dieser Einschätzung. Der Verurteilten könne eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden, heißt es in der Mitteilung. Maßgeblich sei, dass sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, sich im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive habe.

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