Gewalttat

BGH bestätigt lebenslange Haft für Ehemann nach Messerangriff in Berlin-Britz

Die vier gemeinsamen Kinder schliefen noch, als es im April 2025 zwischen einem Ehepaar zum Streit kommt. Der Mann greift zum Küchenmesser. Das Mord-Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig.

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Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen Mann wegen des tödlichen Messerangriffs auf seine Ehefrau bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen Mann wegen des tödlichen Messerangriffs auf seine Ehefrau bestätigt.

© Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 45-Jährigen bestätigt, der seine Ehefrau in Berlin-Britz mit einem Messer getötet hatte. Der 5. Strafsenat verwarf die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I, wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am Morgen des 17. April 2025 in der Wohnung der Frau zu einem Streit, während die vier gemeinsamen Kinder des aus Afghanistan stammenden Paares noch schliefen. Der Angeklagte habe seine Ehefrau beschimpft und ihr vorgeworfen, sich einem anderen Mann zuzuwenden. Anschließend habe er zu einem Küchenmesser gegriffen und ihr „in Tötungsabsicht in rascher Folge fünf Stiche versetzt“, wie es im Urteil heißt. Die 37-Jährige verblutete im Hausflur.

Gericht sah Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

Das Landgericht Berlin sprach den Mann im Januar 2026 wegen Mordes schuldig. Er habe seine Frau aus Wut bestrafen wollen, weil sie sich nicht nach seinen Vorstellungen verhalten habe, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe aus der Überzeugung heraus gehandelt, „dass es ihm als Mann zustehe, seine Frau dafür bestrafen zu dürfen und er sogar berechtigt sei, ihr das Leben zu nehmen“.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, ohne einen konkreten Strafantrag zu stellen. Der Angeklagte selbst schwieg zur Tat.

Der Mann war 2015 mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Nach Angaben seines Sohnes hatte er sich einige Monate vor der Tat wegen einer anderen Frau von seiner Ehefrau getrennt. Nach dem Ende dieser neuen Beziehung sei er wieder aufgetaucht.

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