POTSDAM. Brandenburgs Justizministerium hatte es schon im Jahr 2000 abgelehnt, dass das Land sich selbst als Eigentümer von Bodenreform-Flächen ins Grundbuch eintragen lässt. Dies teilte das Bundesjustizministerium auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Kirsten Tackmann (Linke) mit. Das Bundesjustizministerium war demnach bereits im Juli 2000 vom Deutschen Notarinstitut auf das Vorgehen in Brandenburg angesprochen worden. Eine Nachfrage beim Potsdamer Justizministerium habe ergeben, dass es sich gegen das Vorgehen der Landesregierung ausgesprochen habe, hieß es. (mak.)
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