Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat sich gegen die Forderung von Migrantenverbänden ausgesprochen, Flüchtlingen bei rassistischer Bedrohung einen Wechsel in andere Bundesländer zu ermöglichen. Vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag in Berlin bezeichnete er entsprechende Sonderregelungen für einzelne Bundesländer als „völlig verfehlt“. Man müsse „die Kirche im Dorf lassen“.
Hintergrund ist ein offener Brief von vier Migrantenverbänden an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefs der Länder. Darin fordern die Organisationen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Minderheiten angesichts einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt.
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Eine der Forderungen betrifft die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge. Diese schreibt bestimmten Ausländern vor, wo sie wohnen müssen. Die Verbände wollen erreichen, dass Betroffene bei konkreter rassistischer, antisemitischer oder rechtsextremer Bedrohung auch in ein anderes Bundesland ziehen dürfen. Die Regelung soll bundesweit gelten, zielt aber vor allem auf die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt.
Bovenschulte verweist auf Rechtsstaat
Bovenschulte hielt dem entgegen, dass der Rechtsstaat bereits über ausreichende Möglichkeiten verfüge, um gegen solche Bedrohungen vorzugehen. Dafür seien Polizei und Justiz zuständig. „Wir sind in einem Rechtsstaat und wir sind ein Bundesstaat“, sagte der SPD-Politiker. In allen Bundesländern müssten grundsätzlich dieselben Rechte gelten.
Diese seien konsequent anzuwenden, unabhängig davon, welche Partei in einem Bundesland regiere. Ausnahmen seien nur bei zwingenden sachlichen Gründen gerechtfertigt. „Aber die sehe ich in diesem Punkt nicht.“
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Unterzeichnet wurde der Brief von der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen, dem Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland und dem Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa). Zudem fordern die Verbände eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern zum Schutz von Minderheiten sowie einen Schutzfonds für bedrohte Vereine und Einrichtungen.
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