Die Abgeordneten des Brandenburger Landtags haben entschieden, 2027 auf einen Großteil der automatischen Erhöhung ihrer Grundentschädigung verzichten zu wollen. Das Parlament stimmte am Mittwoch in Potsdam mehrheitlich einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zu. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) wurde gebeten, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Ausgesetzt werden soll die Anpassung des Entschädigungsbestandteils nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes. Die Wahlkreiszulage sowie der Beitrag zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung bleiben unverändert. Auch das grundsätzliche Verfahren der jährlichen Anpassung mit einem Deckel von 3,5 Prozent bleibt bestehen.
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AfD und BSW scheitern mit strengeren Forderungen
Den Oppositionsfraktionen geht der Koalitionsantrag nicht weit genug. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, kritisierte, es werde nur die Erhöhung für einen Teil der Diäten ausgesetzt. Die AfD hatte mit einem eigenen Gesetzentwurf gefordert, die Anpassung künftig nur noch alle zwei Jahre vorzunehmen und die jährliche automatische Erhöhung abzuschaffen. Der Entwurf wurde abgelehnt.
Auch ein Antrag des BSW auf eine vollständige Nullrunde bei beiden Teilen der Grundentschädigung fand keine Mehrheit. Der Abgeordnete Falk Peschel sagte, Politik müsse wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen. Die BSW-Fraktion hatte zur Begründung auf die wirtschaftliche Lage und die Folgen des Iran-Krieges verwiesen.
Eine Nullrunde bei den Diäten hatte es in Brandenburg zuletzt 2021 und 2022 während der Corona-Pandemie gegeben.
Rund 700.000 Euro weniger für Brandenburgs Abgeordnete
Dennoch wird durch die Entscheidung Geld gespart: „Der Landtag und die Abgeordneten sind bereit, in einer angespannten Haushaltslage ihren Beitrag zu leisten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz. Die Einsparung im Landtagsetat bezifferte er auf rund 700.000 Euro. Zugleich werde die mandatsbezogene Arbeitsfähigkeit vor Ort gesichert.
In diesem Jahr liegt der nach der Einkommensentwicklung berechnete Teil der Entschädigung bei monatlich 8911,89 Euro, der nach Verbraucherpreisen bemessene Teil bei 1217,22 Euro. Hinzu kommen eine Wahlkreiszulage von 270 Euro und ein Beitrag zur Altersvorsorge von 10.399,11 Euro.
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