Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist als Justizministerin in ein Amt zurückgekehrt, von dem sie vor 13 Jahren zurücktrat. "Die Rückkehr fühlt sich gut an", sagt sie. Sie kündigt gesellschaftspolitische Projekte an, wie die weitere Gleichstellung der Homo-Ehe. Und sie begründet, warum es eine zentrale Gerichtsbarkeit für Soldaten geben soll.Sie klagen in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung der großen Koalition. Ist das mit Ihrem Amt vereinbar?Ich kann sehr wohl Ministerin sein und gleichzeitig als Bürgerin gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Übrigens bin ich in guter Gesellschaft von etwa 30 000 weiteren Beschwerdeführern. Allerdings werde ich mich als Ministerin in der Sache selbst nicht zu Wort melden.Sind Sie zufrieden mit dem Koalitionsvertrag?Ja sehr, wieso?Sehr viel konnte die FDP ja nicht durchsetzen. So ist die Vorratsdatenspeicherung nur bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Wenn Karlsruhe das Gesetz für gut befinden sollte, dann haben Sie die erste Niederlage erlitten.Das sehe ich ganz anders. Ich finde, es ist ein großer Erfolg, dass wir den Zugriff auf die Vorratsdaten in unserem Koalitionsvertrag zunächst einmal auf ganz wenige Ausnahmefälle begrenzt haben. Gegen die Speicherung selbst kann die Bundesregierung im Moment nichts machen, weil sie durch eine verpflichtende EU-Richtlinie gebunden ist. Allerdings ist die große Koalition bei den Zugriffsregeln für diese Daten erheblich über EU-Vorgaben hinausgegangen. Wenn Karlsruhe entschieden hat, werden wir uns in der Koalition mit dem Gesetz nochmals beschäftigen müssen. Es kann ja auch sein, dass das Bundesverfassungsgericht Einwände gegen die EU-Richtlinie hat.Da spricht jetzt aber mehr die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger und weniger die Klägerin.Natürlich hätte ich mich nicht gegen ein Gesetz gesträubt, das den Zugriff auf solche Daten generell verbietet. Aber in Koalitionsverhandlungen muss man kompromissbereit sein, sonst wird das nichts.Welche Richtung wird Ihre Politik in den nächsten vier Jahren nehmen?Rechtspolitik heißt, bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen. Das heißt für mich: Was Menschen verunsichert, muss korrigiert werden.Konkret heißt das?Nehmen wir das Problem von kinderpornografischen Internet-Seiten: Die Koalition hat sich darauf geeinigt, diese Seiten zu löschen anstatt sie zu sperren. Nehmen wir die Privatsphäre: Wir werden die Berufsgeheimnisträger, also auch Journalisten, besser schützen. Und wir werden die Kronzeugenregelung einschränken auf ein Maß, das rechtsstaatlich vertretbar ist. Das sind drei ganz konkrete Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.Haben die Bürgerinnen und Bürger nach sieben rot-grünen und dann vier schwarz-roten Jahren das Vertrauen in die Rechtspolitik verloren?Nicht wenige Bürgerinnen und Bürger sind erheblich verunsichert - zum Beispiel durch die Vorratsdatenspeicherung und durch die geplanten Internetsperren. Wenn wir jetzt deutlich machen, dass wir auf diese Verunsicherung reagieren werden, schafft das auch Vertrauen.Welche gesellschaftspolitischen Projekte planen Sie?Ein Schwerpunkt wird der Umgang mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften, sein. Da werden wir den Stillstand der letzten vier Jahren überwinden und zu einem Abbau gleichheitswidriger Regelungen kommen, etwa im öffentlichen Dienstrecht.Was bedeutet das konkret?Bei der Beihilfe im Rahmen der Krankenversicherung, bei der Besoldung und der Versorgung werden wir eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehepartnern gleichstellen. Auch im Steuerrecht werden wir Benachteiligungen für diese Partnerschaften abbauen.Verständigt hat sich die Koalition auf Neuregelungen des Transsexuellenrecht. Was wollen Sie ändern?Es geht beispielsweise um Verfahrensfragen bei der Anerkennung als Transsexueller, die von den Betroffenen oft als diskriminierend empfunden werden. Aber auch darum, ob zwei Gutachten für die Anerkennung erforderlich sind oder unter welchen Voraussetzungen man seinen Vornamen ändern kann. Und nicht zuletzt hat uns das Bundesverfassungsgericht aus dem Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgeleitete Grundsätze vorgegeben, die Maßstab für eine Überarbeitung dieses Gesetzes sein müssen.Ende des Monats treffen sich in Brüssel die EU-Innen- und Justizminister. Dabei wird nach derzeitigem Stand über den Austausch von Bankdaten mit den USA entschieden. Die USA sollen für die Terrorbekämpfung Daten aus sämtlichen Überweisungen innerhalb der EU erhalten, etwa Name, Adresse, Konto-, Ausweis- und nationale Identifikationsnummer. Diese dürfen auch an Drittstaaten weitergeben werden. Österreich, Frankreich und Finnland haben Bedenken geäußert. Welche Haltung vertreten Sie?Nach wie vor sehe ich den Umfang der Datenweitergabe an die USA und die fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten kritisch. Deshalb wird Schwarz-Gelb sich in den Gremien in Brüssel weiter für klare Regelungen und effektiven Rechtsschutz einsetzen. Entscheidend aber ist derzeit noch etwas anderes: Ich halte es für ganz unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchzupeitschen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Deshalb steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber.Kommen wir zu einem anderen aktuellen Thema. Was planen Sie bei der zentralen Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz?Wir wollen kein neues Bundesgericht, keinen Wehrstrafgerichtshof, wie er nach dem Grundgesetz möglich wäre. Wir wollen auch keine speziellen Militärgerichte schaffen. Es geht allein darum, die Verfahren für Straftaten, die Soldaten im Rahmen eines Auslandseinsatz begangen haben sollen, an einem Gerichtsort zu konzentrieren. Wir werden dieses Vorhaben zum Anlass nehmen, auch den Schutz Deutscher zu stärken, die im Ausland Opfer einer Straftat werden. Für solche Konstellationen fehlt bislang eine klare und effektive Bestimmung, welche Staatsanwaltschaft in Deutschland dann zuständig ist. Das wollen wir ändern.Das Gespräch führten Sigrid Averesch und Damir Fras.------------------------------Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) trat 1996 als Bundesjustiz- ministerin zurück, weil ihre eigene Partei für den großen Lauschangriff plädierte. Jetzt ist die 58-Jährige wieder im Amt. Die Übergabe nannte sie bewegend.
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