Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) gilt nach dem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung als vorbestraft. Das teilte das Bundesjustizministerium gestern mit. Das Erfurter Justizministerium erklärte indes auf Anfrage der Berliner Zeitung, "dass sich Ministerpräsident Althaus nach wie vor als nicht vorbestraft bezeichnen darf, weil die Strafe des österreichischen Gerichts nicht im Führungszeugnis eingetragen wird". Althaus soll die CDU weiter in den Landtagswahlkampf führen. Es sei "nicht mehr als recht und billig, dass wir an diesem Kandidaten festhalten", sagte Landtagspräsidentin Schipanski (CDU). Althaus war in Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einen tödlichen Skiunfall verursacht. Politik Seite 5
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