Verbraucher

Bundeskartellamt verhängt Strafe gegen Amazon: Preiskontrolle auf Marketplace untersagt

Das deutsche Kartellamt hat erstmals eine Strafe gegen Amazon verhängt. Die Behörde stoppt Amazons Preiskontrolle für Marktplatzhändler. Konzern kündigt Rechtsschritte an.

Kai Kleinwächter
Kai Kleinwächter
2 Min

Das Bundeskartellamt hat erstmals eine Finanzstrafe und harte Auflagen gegen Amazon verhängt. Vor allem untersagten die Wettbewerbshüter dem Konzern die Anwendung seiner Preiskontrollmechanismen für Dritthändler. Zusätzlich muss der US-Konzern rund 59 Millionen Euro an den Staat abführen, wie die Behörde in Bonn mitteilte. Die Vorgaben gelten nur für den deutschen Marktplatz.

Rund 60 Prozent des Amazon-Umsatzes in Deutschland werden über den Marktplatz erzielt. Auf diesem verkaufen mehr als 200.000 Dritthändler Waren wie Elektronik, Sportschuhe oder Kleidung. Diese Händler tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Verkäufe selbst. Problematisch sei, dass auch Amazon als Anbieter von Produkten auftrete. Der Konzern befände sich damit in direkter Konkurrenz mit den anderen Verkäufern. Ebenfalls hat Amazon interne Preisvorgaben für die Produkte.

Nicht genehme Preise von Amazon unterdrückt

Amazon nutzt verschiedene algorithmische Mechanismen, um die Preise der Marktplatzhändler zu überprüfen. Stuft das System einen Preis als zu hoch ein, wird das Angebot entweder vollständig entfernt oder aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld, der sogenannten Buy Box, ausgeschlossen. Da der überwiegende Teil der Verkäufe über diese Buy Box erfolgt, drohen betroffenen Händlern erhebliche Umsatzeinbußen.

„Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber sei daher nur in absoluten Ausnahmefällen wie bei Preiswucher zulässig.

Amazon kündigt Rechtsmittel an

Die Kontrollmechanismen beruhten zudem auf intransparenten Regeln, kritisierte die Behörde. Für die Händler sei nicht erkennbar, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen berechnet werden.

Andreas Mundt betonte, dass das Kartellamt „nicht gegen Amazons Ziel vorgeht, möglichst niedrige Preise anzubieten. Die Preiskontrollmechanismen sind aber nicht erforderlich, um dieses Ziel zu verfolgen. Hierzu hätte das Unternehmen andere Möglichkeiten.“ Als Beispiel nannte die Behörde die Absenkung von Gebühren.

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Amazon wies die Vorwürfe zurück. Deutschlandchef Rocco Bräuniger erklärte, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Der Konzern kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Über eine Beschwerde würde der Bundesgerichtshof entscheiden. (mit dpa)

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