Die Bundesregierung hat eine Reform des Mietrechts auf den Weg gebracht, die Mieter vor steigenden Wohnkosten bewahren soll. Im Zentrum der Neuregelung steht die Einschränkung sogenannter Indexmieten, bei denen sich die Miete an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert und entsprechend mit der Inflation steigen kann.
Zusätzlich will der Gesetzgeber Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse schließen. Künftig soll es schwieriger werden, die geltenden Obergrenzen über Kurzzeitvermietungen oder das Angebot möblierter Wohnungen zu umgehen. Beide Vermietungsformen wurden zuletzt häufig genutzt, um höhere Mieten zu verlangen, als sie nach der Mietpreisbremse zulässig wären.
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft den Schutz vor Wohnungsverlust: Mieter erhalten künftig die Möglichkeit, ausstehende Mietzahlungen noch zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage nachzuzahlen. Damit soll laut der Begründung des Gesetzes Wohnungslosigkeit verringert werden.
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