Strafgesetz

Kindesmissbrauch ist künftig ein Verbrechen

Grundsätzlich soll es für Kindesmissbrauch und den Besitz von Kinderpornografie eine Mindeststrafe von einem Jahr geben. Das hat der Bundestag beschlossen.

Team News Eva Maria Braungart dpa/eb
2 Min
Kindesmissbrauch wird künftig härter bestraft.

Kindesmissbrauch wird künftig härter bestraft.

© Imago/Waldmüller

Hintergrund für Änderungen sind Missbrauchsfälle in Münster und Lügde

Zudem sollen Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen. Neue Regeln gibt es darüber hinaus für das erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen. Auch bestimmte Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden. Weiterhin vorgesehen ist, dass der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, unter Strafe gestellt wird. In Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden.

Hintergrund für die Änderungen sind die großen Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach, die in den vergangenen zwei Jahren aufgedeckt wurden. Begründet wird das Vorhaben außerdem damit, dass sich durch Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chat-Funktion das Gefährdungspotenzial für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht habe, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dadurch bestehe „leichter denn je“ die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

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