Der Deutsche Bundestag hat das Tariftreuegesetz der schwarz-roten Koalition verabschiedet. Künftig dürfen öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Volumen von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag oder zu vergleichbaren Bedingungen bezahlen. Das Gesetz beschränkt sich auf Bau- und Dienstleistungsaufträge – Lieferverträge etwa für Fahrzeuge, Büromaterial oder IT-Hardware sind ausgenommen.
Neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten auch die Grünen für den Entwurf. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD votierte dagegen.
SPD-Fraktionsvize Schmidt verteidigte das Gesetz in der Debatte: Es verbinde Zukunftsinvestitionen mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen. Der CDU-Abgeordnete Oellers betonte, die Regelung sorge bei Bundesaufträgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter allen Unternehmen.
Kritik von links und rechts
Trotz ihrer Zustimmung übten die Grünen Kritik – ebenso wie die Linke. Beide Fraktionen monierten, dass das Gesetz Ausnahmen enthalte. Welche konkreten Ausnahmen gemeint sind, wurde in der Debatte nicht näher ausgeführt.
Die AfD lehnte das Vorhaben grundsätzlich ab. Die Fraktion bezeichnete das Gesetz als Angriff auf die Tarifautonomie – also das Recht von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Löhne und Arbeitsbedingungen eigenständig und ohne staatliche Eingriffe auszuhandeln. Zudem warnte die AfD vor zusätzlicher Bürokratie durch die im Gesetz vorgesehenen Nachweis- und Kontrollpflichten.
Psychologin über Rede im Bundestag: „Die Sprache ist seit 1990 einfacher geworden“
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]