Innere Sicherheit

Bundestag verschärft Strafen für Spionage und Terrorvorbereitung

Der Bundestag hat mehrere Sicherheitsgesetze verabschiedet. Künftig drohen für Agententätigkeit bis zu zehn Jahre Haft. Auch die Drohung mit Terror wird nun strafbar.

Kai Kleinwächter afp
2 Min

Das Parlament hat für eine deutliche Verschärfung des Strafrechts bei Spionage und Terrorismus gestimmt. Kernstück ist ein neuer Paragraf, der die „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“ unter Strafe stellt. Wer im Auftrag einer fremden Macht eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begeht, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.

Strafrahmen für Spionage verdoppelt

Bei geheimdienstlicher Agententätigkeit verdoppelt sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Zudem wird künftig bereits die Androhung eines Terroranschlags strafbar, ebenso die Einreise nach Deutschland mit dem Ziel einer terroristischen Straftat. Auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern kann nun geahndet werden.

Definitionsproblem - Was genau ist Terrorismus?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte laut AFP: „Autoritäre Staaten arbeiten gezielt gegen unsere Demokratie.“ Spionage und Sabotage-Akte seien eine reale Bedrohung. Allerdings bleibt die genaue Definition eines Terroranschlags weiterhin unscharf. Ein Umstand, der den Behörden und politischen Akteuren erhebliche Ermessensspielräume einräumt.

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