Filmpolitik

„Citizen Vigilante“: Diese fünf Filme traf dieselbe FSK-Entscheidung

Der Streit um „Citizen Vigilante“ führt zu einer grundsätzlichen Debatte über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die AfD kündigt nun einen Vorstoß im Bundestag an.

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Armie Hammer in Uwe Bolls „Citizen Vigilante“ (2026). Der Film erhielt für das Kino eine FSK-18-Freigabe, für den Home-Entertainment-Bereich dagegen kein Kennzeichen.

Armie Hammer in Uwe Bolls „Citizen Vigilante“ (2026). Der Film erhielt für das Kino eine FSK-18-Freigabe, für den Home-Entertainment-Bereich dagegen kein Kennzeichen.

© LMK/Imago

Manchmal lohnt sich ein Kinobesuch dann doch. Denn „Project Wolf Hunting“, „In a Violent Nature“, „Butchers – Raghorn“, „Terrifier 3“, „The Sadness“ und Uwe Bolls „Citizen Vigilante“ erhielten zwar eine FSK-18-Freigabe fürs Kino. Für DVD, Blu-ray und Streaming bekamen sie dagegen kein FSK-Kennzeichen. Ohne sind die sechs Filme Erwachsenen zwar nicht verboten, von großen Plattformen und Händlern aber meist nicht angeboten.

Ein fehlendes Kennzeichen ist ausgesprochen selten. Zwischen dem 1. August 2021 und dem 1. August 2026 kam das bei mehr als 8000 Freigaben für Spielfilme nur sechsmal vor. Die Titel nannte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft auf Anfrage dieser Zeitung. Zuvor hatte die Bundesregierung die Zahl in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Berliner AfD-Abgeordneten Ronald Gläser genannt, die Filme selbst aber nicht aufgeführt.

Warum Kino und Heimkino unterschiedlich behandelt werden

Hinter den unterschiedlichen Entscheidungen stehen keine abweichenden Bewertungen des Films. In beiden Prüfungen kam die FSK zu dem Ergebnis, dass eine sogenannte einfache Jugendgefährdung nicht auszuschließen sei. Ein solcher Film kann im Kino trotzdem ab 18 Jahren freigegeben werden. Für DVD, Blu-ray und Streaming darf dagegen kein Kennzeichen vergeben werden, weil diese Angebote nach Auffassung des Jugendschutzgesetzes für Jugendliche leichter zugänglich sind.

Indiziert wurde „Citizen Vigilante“ nicht. Der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz lagen auch keine entsprechenden Anträge oder Anregungen vor. Ein Vertriebsverbot folgt aus der fehlenden Kennzeichnung ebenfalls nicht: Erwachsenen darf der Film weiterhin etwa per Streaming sowie auf DVD oder Blu-ray angeboten werden.

Gläser: „Kein in Filmform gegossenes Parteiprogramm“

Gläser beschäftigt der Fall schon länger. Im Juli hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete „Citizen Vigilante“ in seinem Abgeordnetenbüro in Blankenburg selbst gezeigt. Die Vorführung war nicht öffentlich, Minderjährige durften nicht teilnehmen. Rund 30 Gäste sahen eine leicht gekürzte Fassung. Gläser machte den Abend zu einer Veranstaltung über Zensur und Meinungsfreiheit.

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Auch Boll selbst hat den Streit in dieser Zeitung mehrfach aufgegriffen. Im Interview bezeichnete er die FSK als „politische Zensurbehörde“ und warf ihr vor, den Jugendschutz gegen die Kunstfreiheit einzusetzen. In einem Gastbeitrag kritisierte er darüber hinaus grundsätzlich die Strukturen der deutschen Filmbranche und nannte „Citizen Vigilante“ als Beispiel für Filme, die seiner Ansicht nach wegen ihrer politischen Ausrichtung auf Widerstände stoßen.

AfD: „Willkürmaßnahmen“ auf dem Filmmarkt beenden

Die Antwort der Bundesregierung sieht Gläser nun als Bestätigung seiner Kritik. „Diese Antwort der Bundesregierung zeigt, dass das System in Deutschland so angelegt ist, dass Filme zensiert werden können, ohne dass dies offiziell als Zensur bezeichnet wird“, sagte er dieser Zeitung. Diese Form der „Nichtzulassung durch Nichtvergabe eines Kennzeichens“ sei falsch und müsse überwunden werden.

Gläser kündigte zugleich einen Antrag seiner Fraktion an. Ziel sei es, „Willkürmaßnahmen dieser Art in Deutschland auf dem Filmmarkt unmöglich zu machen“.

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