Geheimhaltung

Corona-Impfstoffverträge: EuGH-Gutachter sieht EU-Kommission im Unrecht

Im Streit um milliardenschwere Corona-Impfstoffverträge wächst der Druck auf die EU-Kommission. Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof hält die Geheimhaltungspraxis für rechtswidrig.

4 Min
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Im Streit um Corona-Impfstoffverträge droht Brüssel eine weitere Niederlage vor Gericht.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Im Streit um Corona-Impfstoffverträge droht Brüssel eine weitere Niederlage vor Gericht.

© Monasse Thierry/imago

Die EU-Kommission hat im Streit um die Offenlegung von Corona-Impfstoffverträgen einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten. Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), ein Rechtsmittel der Brüsseler Behörde zurückzuweisen und ein Urteil der Vorinstanz zu bestätigen.

Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abschloss. Dazu gehörten Vereinbarungen mit Herstellern wie Pfizer/Biontech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Curevac, Sanofi-GSK und Novavax. Die EU handelte die Verträge laut eigenen Aussagen im Namen der Mitgliedstaaten aus, um die Versorgung mit Impfstoffen während der Corona-Pandemie sicherzustellen.

Nach Angaben des Gerichts wurden damals 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfdosen zu ermöglichen. Als die Verträge veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren unter anderem die Namen von Mitgliedern des EU-Verhandlungsteams sowie Klauseln zu möglichen Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen.

Die Kommission begründete dies mit dem Schutz persönlicher Daten und geschäftlicher Interessen der beteiligten Unternehmen. Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos nun jedoch nur eingeschränkt. In seinem Gutachten verweist er auf ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften. Das Gericht habe „zu Recht festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über Abkommen für Covid-19-Impfstoffe ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse“ darstelle, schrieb Rantos. Anonymisierte Erklärungen möglicher Interessenkonflikte reichten nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam überprüfen zu können.

Bereits 2024 Niederlage vor Gericht

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von EU-Abgeordneten und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt, um die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen zu können. Das Gericht der Europäischen Union gab den Klägern im Juli 2024 teilweise recht und erklärte die Entscheidung der Kommission für rechtswidrig. Dagegen legte Brüssel Rechtsmittel beim EuGH ein.

Rantos kritisierte zudem, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche. Sein Gutachten ist für die Richterinnen und Richter des EuGH zwar nicht bindend, häufig folgen sie jedoch den Empfehlungen der Generalanwälte. Mit einem endgültigen Urteil wird in den kommenden Monaten gerechnet.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Zweiter Rückschlag für von der Leyen

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung besonders heikel, weil sie nur wenige Wochen nach einer weiteren Niederlage vor Gericht erfolgt. Im Mai erklärte das Gericht der Europäischen Union die Weigerung der Kommission für nichtig, Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen. Die New York Times hatte auf Herausgabe der SMS geklagt, die während der Verhandlungen über bis zu 1,8 Milliarden Impfstoffdosen ausgetauscht worden sein sollen.

Die Kommission hatte erklärt, von der Leyen sei nicht mehr im Besitz der Nachrichten. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe nicht ausreichend dargelegt, warum die SMS nicht mehr auffindbar seien. Mit dem neuen Gutachten wächst nun der Druck auf die Kommission weiter. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Behörde weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter hohem Zeitdruck gehandelt werden musste.

Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Über den Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner