Gendern

Debatte um Gender-Sprachregeln in Cottbus: Oberbürgermeister weist Beschränkung zurück

Tobias Schick (SPD) hat einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beanstandet, der nur das generische Maskulinum erlauben sollte. Er verstößt gegen die Hauptsatzung der Stadt.

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Tobias Schick (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Cottbus

Tobias Schick (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Cottbus

© Patrick Pleul/dpa

Der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni zu Sprachregelungen für die haupt- und die ehrenamtliche Verwaltung beanstandet. Das teilte die Stadt Cottbus am Dienstag mit. Die Entscheidung habe der Oberbürgermeister in Abstimmung mit der Rathausspitze fristgerecht an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Wolfgang Bialas (CDU), übermittelt.

Der in der Öffentlichkeit nach Angaben der Stadt fälschlicherweise als „Gender-Verbot“ bezeichnete Beschluss geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von AfD und MIB/ZSC zurück. Er hatte in der Sitzung am 24. Juni 2026 eine knappe Mehrheit erhalten und forderte die Verwendung des generischen Maskulinums als allgemeine Bezeichnung.

Widerspruch zur Hauptsatzung: Auch Femininum ist nötig

Nach rechtlicher Prüfung verstoße der Beschluss gegen die Hauptsatzung der Stadt Cottbus, erklärte die Stadt. Die Hauptsatzung lege fest, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form gewählt werden müsse, sofern keine neutrale Form möglich sei. Eine Änderung der Hauptsatzung sei nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich.

Die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Genderstern in amtlichen Dokumenten sei bereits zuvor nicht statthaft gewesen, hieß es weiter. Dies entspreche den aktuellen Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung.

Oberbürgermeister will auf strenge Vorgaben verzichten

Schick sehe sich zudem nicht befugt, ehrenamtlich Tätigen in Fraktionen, Ortsbeiräten und weiteren Gremien vorzuschreiben, wie sie zu reden und zu schreiben hätten, teilte die Stadt mit.

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Mit der Beanstandung muss der Antrag in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Abstimmung gestellt werden. Bleibe eine Mehrheit bei dem Votum, komme es zu einer erneuten Beanstandung. Anschließend prüfe die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

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