Ob einem das Ergebnis einer Wahl nützt, ist die erste Frage, die sich jeder stellt, und die einzige, die nicht zählen darf. Respekt vor dem Souverän heißt, ein Ergebnis zu verteidigen, von dem man selbst nichts hat. Heute tritt in Berlin ein Abgeordnetenhaus zusammen, das zwei Sitze größer ist, als das Gesetz erlaubt. Anfechten kann das kein einzelner Wähler. Nur Parteien können es, und was sie bisher davon abhält, ist der Eigennutz, wegen dem es so viele Nichtwähler gibt.
Die gestrichene Formel
In der Nacht nach der Wahl, um 3.33 Uhr, gab der Landeswahlleiter bekannt, das neue Abgeordnetenhaus habe 158 Sitze. Wie er auf die Zahl kam, sagte er nicht, und auf meine Frage vom nächsten Morgen, nach welcher Vorschrift er gerechnet habe, bekam ich keine Antwort. Ich habe dann selbst gerechnet. Die Vorschrift, nach der die 158 entstanden waren, stand in der Landeswahlordnung, eine Formel mit Divisor und Rundung, und sie war seit dem vergangenen Herbst gestrichen. Der Senat hatte sie auf Vorschlag der Innenverwaltung aus der Verordnung genommen, mit der Begründung, sie wiederhole nur das Gesetz und sei überflüssig und verwirrend.
Die CDU hat fünf Wahlkreise mehr gewonnen, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, die Linke einen. Diese Sitze behalten sie, und das Haus wächst um so viele, wie erforderlich sind, damit die Verteilung wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht; so steht es im Landeswahlgesetz. Erforderlich sind 151, die kleinste Zahl, bei der keine Partei weniger Sitze bekommt, als sie Wahlkreise gewonnen hat. Die gestrichene Formel fragt etwas anderes, nämlich wie groß das Haus sein müsste, damit die CDU mit ihren Wahlkreisen exakt auf ihren Stimmenanteil kommt, und rundet. So entstehen zwei Sitze mehr, einer für die Linke und einer für die AfD.
Am 12. Oktober trat im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses der Landeswahlausschuss zusammen, der Landeswahlleiter, zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts und sechs Beisitzer, die die Parteien benannt haben, in öffentlicher Sitzung; meine Eingabe mit den Tabellen lag den Mitgliedern mit den Unterlagen vor. Nach der Nachzählung in einem Spandauer Wahlkreis waren aus den 158 Sitzen 153 geworden, gerechnet nach der gestrichenen Formel, und so wurden sie festgestellt.
Eine Woche später antwortete der Senat auf eine parlamentarische Anfrage, an der ich nicht unbeteiligt war. Eine aufgehobene Vorschrift anzuwenden, schreibt er, sei nicht zulässig; das schließe aber nicht aus, eine gesetzeskonforme Berechnungsmethode anzuwenden, die in einer aufgehobenen Vorschrift beschrieben war, „solange der Gesetzgeber keinen entgegenstehenden Willen gebildet hat“.
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Zu Ende gedacht müsste der Gesetzgeber künftig jede Regel, die er streicht, zusätzlich verbieten. Das Grundgesetz hat den Satz in Artikel 20 Absatz 3 andersherum gebaut: Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden. Dass keine Vorschrift sie hindert, genügt einem Bürger. Eine Behörde braucht eine, die sie ermächtigt, und die hatte der Senat selbst gestrichen.
Auf Seite drei derselben Antwort entspricht der Rechenweg der gestrichenen Formel, und ein paar Zeilen weiter ergibt sich die Sitzzahl unmittelbar aus dem Landeswahlgesetz. Ergibt sie sich aus dem Gesetz, sind es 151. Entspricht sie der Formel, ist die Formel gestrichen. Auf 153 führt keiner der beiden Wege.
Ende September habe ich geschrieben, aus dieser Lage führe nur eine Wiederholung der Wahl, sofern das Parlament sich einmal falsch konstituiert und mit diesen nicht gewählten Abgeordneten handelt. Die Chance, das rechtzeitig zu korrigieren, gab es bis heute. Zum zweiten Mal in der Geschichte Berliner Wahlen sitzen Menschen in einer Volksvertretung, ohne nach geltendem Recht vom Volk als deren Vertreter gewählt worden zu sein. Man gewöhnt sich daran?
Der Präzedenzfall
Am 20. Oktober stand im Bundesgesetzblatt die höhere Tabaksteuer, die der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte, gedacht für den Januar. Im Gesetz steht aber, es trete am Tag nach der Verkündung in Kraft, und so gilt seit dem Tag darauf eine Steuer, für die es noch keine Steuerzeichen gibt. Lars Klingbeils Ministerium nannte das Datum einen technischen Fehler, berief sich auf „den klaren Willen des Gesetzgebers und des BMF“ und ließ den Zoll die alten Sätze bis zum Jahresende weiter anwenden; die Fabriken liefern weiter. Das Ergebnis ist vernünftig. Der Weg ist der Berliner: Die Verwaltung übergeht den Souverän und dessen Vertreter und bestimmt, welche Fassung des Gesetzes gilt.
Der Wille des Gesetzgebers ist, was er beschlossen hat. Was er gemeint hat, steht in Begründungen und Protokollen, und die ändern kein Gesetz; das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 1960 aufgeschrieben, dass der Staat nur im Gesetz selbst spricht. Wer ein Gesetz berichtigen will, muss das Verfahren dafür durchlaufen, und wer eine Formel anwenden will, muss sie erlassen. Bis dahin gilt, was verkündet ist.
Diesmal hängt an den zwei Berliner Sitzen keine Mehrheit. Beim nächsten Mal kann ein Sitz über die Regierung entscheiden, und wer dann den Rechenweg bestimmt, nach der Wahl und mit den Stimmen auf dem Tisch, bestimmt die Regierung. Wir lassen das gerade sehenden Auges zu.
Die Berufenen
Diesmal hat man vorgesorgt, um sich gegen Anfechtungen zu schützen: Gegen die Verteilung der Sitze steht der Einspruch nur den Parteien zu, die mit eigenen Bewerbern angetreten sind, dazu dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, der heute gewählt werden soll, der Innenverwaltung und dem Landeswahlleiter. Der Wähler fehlt in der Aufzählung. Ich habe mich deshalb an das BSW gewandt, das mit seiner Landesliste knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert ist und keinen Sitz zu verteidigen hat.
Der Landesvorstand hat an einem Abend darüber beraten, und am nächsten Vormittag hatte ich die Antwort auf dem Telefon: Man wolle nicht gegen die Sitzverteilung klagen, das sei politisch nicht gut vermittelbar, man habe damit ja nichts zu tun.
Rudolf von Jhering hat vor anderthalb Jahrhunderten in Wien einen Vortrag über den Kampf ums Recht gehalten, aus dem ein kleines Buch wurde. Darin steht: „Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitze verdrängt, sondern das Recht, dass es sich dies gefallen lässt.“ Das Recht, das sind hier die Parteien, denen das Gesetz den Einspruch anvertraut hat, und sie lassen es sich gefallen. Alle.
Der Aufruf
Am 19. Oktober hat der Landeswahlleiter das Ergebnis im Amtsblatt bekannt gemacht, und seitdem läuft die Frist: ein Monat, bis zum 19. November. Einspruch einlegen kann jede Partei, die am 20. September mit eigenen Bewerbern angetreten ist, den Einzug verfehlt hat und nicht BSW heißt, das sind rund ein Dutzend. Sie braucht dafür nur den Willen, der Rest der Arbeit ist schon getan, die Kosten eines Verfahrens gedeckt. Man verliert nichts.
Aber auch einen Sitz gewinnt man nicht; das Haus wird um zwei Sitze kleiner, und es entspricht danach zum ersten Mal in dieser Wahlperiode dem Gesetz. Mir reicht das als Anreiz. Wenn es Parteien gibt, die das auch so sehen: schreiben Sie mir.
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Rom kannte die Popularklage: Jeder, der wollte, durfte als Vertreter des Gesetzes auftreten, ohne eigenen Vorteil. Jhering hat notiert, sie sei verschwunden, weil der gemeinnützige Sinn fehlte, auf den sie berechnet war. In Berlin steht sie noch im Gesetz, für Parteien, drei Wochen lang.
Ob einem das persönlich nützt, ist oft die erste Frage, und die Antwort ist nein. Aber ohne das Recht wird ein Staat nichts mehr wert sein.
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