Debatte über rot-grünes Biopatentgesetz neu entfacht

Regierung froh über Kehrtwende des Patentamtes

Jörg Michel
2 Min

BERLIN, 24. Juli. Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch erleichtert über die Entscheidung des Europäischen Patentamtes gegen ein Patent auf die Züchtung von embryonalen Stammzellen gezeigt. "Mit der heutigen Entscheidung ist der kommerziellen Verwertung von embryonalen Stammzellen vorerst ein Riegel vorgeschoben worden", sagte der Prozessbevollmächtigte des Bundes, Christof Keussen. Auch im Bundesforschungsministerium von Edelgard Bulmahn (SPD) zeigte man sich erleichtert. "Das Amt hat ethische Standards berücksichtigt, ohne die Forschung zu beeinträchtigen", betonte ein Sprecher. Die Regierung hatte zusammen mit 13 weiteren Parteien das Verfahren gegen das Patent angestrengt. Die Vergabe an die Universität von Edinburgh geht auf eine frühere Entscheidung des Patentamtes vom Dezember 1999 zurück. Mit dem Votum vom Mittwoch haben Europas oberste Patenthüter nun ihre eigene Entscheidung revidiert.Streit über ReichweiteAls Konsequenz aus der Kehrtwende des Patentamtes wollen die Grünen die Debatte um die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in deutsches Recht neu beleben. Man hoffe, dass die strikte Entscheidung auf die Diskussion in der Bundesrepublik ausstrahle, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Erst im Juni war das rot-grüne Biopatentgesetz wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen den beiden Koalitionspartnern auf die nächste Legislaturperiode vertagt worden. Kern des Konflikts sind Meinungsunterschiede über die mögliche Reichweite von Biopatenten. Die SPD befürwortet einen umfassenden Patentschutz, bei dem die Entdeckung von Genen wie bei chemischen Stoffen geschützt wird. Dagegen hatten Wissenschaftler und die Grünen protestiert. Sie wollen nur spezielle Verfahren zur Nutzung von Genen bei Menschen, Tieren und Pflanzen patentieren lassen. Damit wäre sichergestellt, dass die eigentlichen Gensequenzen für jeden gebührenfrei für neue Forschungsansätze verfügbar bleiben. Die Kritiker hatten wiederholt auf die Gefahr hingewiesen, dass die Patentierbarkeit ganzer Gensequenzen zu Monopolen für ihre Entdecker führen könnten. Dies würde bedeuten, dass Wissenschaftler, die mithilfe eines bereits patentierten Gens ein neues Medikament herstellen wollen, hohe Lizenzgebühren würden zahlen müssen. Wegen dieser Gefahr wurde die Biopatentrichtlinie der EU bislang nur in fünf Ländern umgesetzt: in Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Irland.

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