Das musste ja mal so kommen: Ein hohes Gericht bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Und schon ist die Aufregung groß. Wolfgang Thierse (SPD) fürchtet nun sogar, dass die "gesamtdeutsche Solidarität" infrage steht. Schließlich könnte das Bundesverfassungsgericht demnächst die Entscheidung der Finanzrichter bestätigen. Vorbei wäre es mit dem Solidarpakt und der immer noch notwendigen Förderung des Ostens.Nur: So wird es nicht kommen. Denn der Solidaritätszuschlag hängt lediglich mittelbar mit dem Solidarpakt zusammen. Als die Regierung Helmut Kohls 1991 erstmals die Solidarität der Steuerzahler einforderte, dachte überhaupt noch keiner an den Solidarpakt, der erst vier Jahre später beschlossen wurde. Klar war nur: Die Einheit wird teuer, und zusätzlich muss noch der Golfkrieg mitfinanziert werden. Das hatten die Deutschen den Verbündeten versprochen, um nicht selbst mitmachen zu müssen.Damals erfanden CDU/CSU und FDP eine Ergänzungsabgabe, der sie den schönen Namen Solidarzuschlag gaben. Das suggerierte: Hallo, Bürger des Westens, jetzt gebt ihr quasi freiwillig etwas ab, um den armen Ossis zu helfen. Doch es war eine Abgabenerhöhung, die nicht zweckgebunden war. Ob das Geld je in den Osten floss, weiß keiner, weil die Einnahmen im Staatshaushalt aufgehen. Der Begriff Solidarzuschlag war vor allem eine hübsche PR-Erfindung für die Mehrung der Einnahmen. An ihr hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1999 nichts auszusetzen. Sollte sich das ändern, muss sich die Regierung eben einen neuen Namen für die Abgabe ausdenken.
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