Landtagswahl

Verdacht auf Wahlbetrug in Dessau: „Still ruht der See“

Fast zwei Monate nach den Vorwürfen gegen ein Seniorenheim in Dessau-Roßlau ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. Nun wurde auch die Frau des Neffen vernommen.

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Die Ermittlungen zum vermeintlichen Wahlbetrug in Dessau-Roßlau laufen weiter. Nun wurde auch die Ehefrau des Strafantragstellers vernommen.

Die Ermittlungen zum vermeintlichen Wahlbetrug in Dessau-Roßlau laufen weiter. Nun wurde auch die Ehefrau des Strafantragstellers vernommen.

© Willy Weyhrauch/OstdeutscheAllgemeine

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat ein vermeintlicher Wahlbetrug in Dessau-Roßlau für Aufsehen gesorgt. Bereits drei Tage danach vermeldete die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, es gebe keine Anhaltspunkte für eine Manipulation. Medien griffen das auf und berichteten von der Einstellung der Ermittlungen. Heute, fast zwei Monate danach, laufen die jedoch weiter.

Nach der Vernehmung des Strafantragstellers, wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung exklusiv berichtete, wurde nun auch dessen Frau befragt. „Die Vernehmung der Ehefrau des Strafantragstellers kann bestätigt werden“, so Alexandra Jirschik, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Zudem seien im Rahmen der weiteren Ermittlungen Zeugenvernehmungen erfolgt, Unterlagen sichergestellt und ausgewertet worden.

Neffe rechnet mit Einstellung

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht absehen, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden“, so Jirschik weiter. Weitere Strafanzeigen seien laut Staatsanwaltschaft nicht eingegangen. Die Vernehmung seiner Ehefrau bestätigt auch Klaus-Lothar Bebber. Der Neffe der 95-Jährigen hatte die Ermittlungen rund um den vermeintlichen Wahlbetrug mit seinem Strafantrag ins Rollen gebracht.

Zu den laufenden Ermittlungen sagt er: „Still ruht der See. Mein Gefühl ist, dass die Ermittlungen eingestellt werden.“ Konsequenzen habe sein öffentlichkeitswirksamer Vorstoß nicht nach sich gezogen – weder in seinem direkten Umfeld noch im Altenheim der 95-jährigen Tante. Kritik habe es lediglich daran gegeben, dass er für den Strafantrag ausgerechnet den AfD-Rechtsanwalt Laurens Nothdurft beauftragt habe.

Was bisher geschah: Vorwürfe gegen Seniorenheim

Ausgangspunkt des Falls ist ein Besuch Ende August. Bebber wollte damals in der Seniorenresidenz Marthahaus erfahren, wo die Wahlunterlagen seiner dementen Tante geblieben waren, für die er seit 2018 eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht besitzt. Eine Mitarbeiterin habe ihm daraufhin telefonisch erklärt, die Unterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert zu haben. Eine weitere Angehörige schilderte dieser Zeitung später, von derselben Mitarbeiterin eine ähnliche Antwort erhalten zu haben.

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Wenige Tage später suchte Bebber gemeinsam mit seiner Frau das Wahlamt der Stadt auf. Dort sei ihm mitgeteilt worden, dass für die Tante Briefwahl beantragt worden sei und sie bereits gewählt habe. Gezeigt worden sei ihm der Antrag mit der „krakeligen“ Unterschrift der 95-Jährigen, die seit drei Jahren im Pflegegrad 4 eingestuft ist. Am 1. September stellte er über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt.

Behörden widersprechen – und ermitteln weiter

Polizei und Staatsanwaltschaft begründeten ihre erste Einschätzung damals damit, dass der Gesundheitszustand der Frau nicht der Beschreibung in der Anzeige entspreche. Auch bei 18 weiteren Bewohnern, die per Briefwahl abgestimmt hatten, gebe es keine Verdachtsmomente. In seiner späteren Vernehmung sei Bebber gefragt worden, ob die Demenz seiner Tante je ärztlich festgestellt worden sei – dieser Zeitung liegt dazu ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vor.

Bebber kritisierte die erste Einschätzung scharf: Die Vorwürfe sollten aus seiner Sicht „eilig unter den Tisch“ gekehrt werden. Dass die Ermittlungen dennoch nicht eingestellt wurden, erklärte die Staatsanwaltschaft später so: Ein Anfangsverdacht ergebe sich bereits aus dem Inhalt einer Strafanzeige, dem müsse die Behörde zwingend nachgehen. Vor der Wahl hätten sich die Ermittlungen auf das Seniorenheim und das Wahlamt beschränkt, weitere Schritte seien mit Blick auf das Wahlgeheimnis erst danach möglich gewesen.

Seniorenheim schweigt weiter

Das Seniorenheim hat sich auf Nachfrage dieser Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Stadt verweist auf die laufenden Ermittlungen – auch bei der Frage, warum Bebber trotz Vorsorgevollmacht keine Kopie des Briefwahlantrags erhielt, eine andere Angehörige aus derselben Einrichtung dagegen schon.

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