Wahlbetrug

Vorwurf der Wahlfälschung in Dessauer Altenheim: Staatsanwaltschaft sieht „keine Anhaltspunkte“

Schwere Vorwürfe der Wahlfälschung richten sich gegen eine Seniorenresidenz in Dessau. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch nicht von einer Manipulation der Briefwahl aus.

3 Min
In einer Dessauer Seniorenresidenz soll es zu Wahlmanipulation gekommen sein.

In einer Dessauer Seniorenresidenz soll es zu Wahlmanipulation gekommen sein.

© Peter Kneffel/dpa

Polizei und Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sehen „keine Anhaltspunkte“ für eine Manipulation der Briefwahl in einer Dessauer Seniorenresidenz. Das teilten beide Behörden am Freitagnachmittag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige, die der Neffe einer 95-jährigen Heimbewohnerin am Dienstag wegen des Verdachts der Wahlfälschung gestellt hatte.

Der Mann hatte schwere Vorwürfe sowohl gegen die Einrichtung, in der seine Tante lebt, als auch gegen die Stadt Dessau-Roßlau erhoben. Nach seiner Darstellung seien sämtliche Wahlbenachrichtigungen der Heimbewohner vernichtet worden. Für seine Tante, die er betreut, sei zudem per Briefwahl abgestimmt worden, obwohl sie aufgrund einer starken Demenz nicht mehr in der Lage sei, selbst zu wählen.

Die Ermittler kommen zu einem anderen Ergebnis. Der Gesundheitszustand der Seniorin entspreche laut Mitteilung nicht der in der Strafanzeige geschilderten Beschreibung. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung soll die 95-Jährige ihre Stimme selbst abgegeben haben.

Auch bei 18 weiteren Bewohnern keine Verdachtsmomente

„Auch im Hinblick auf die weiteren 18 Bewohner, die ebenfalls ihr Recht auf Briefwahl vor Ort wahrgenommen haben, haben sich keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben“, heißt es in der Stellungnahme von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf, in der Seniorenresidenz seien wahlrelevante Dokumente vernichtet worden, habe sich ebenfalls nicht erhärten lassen.

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Parallel prüften die Ermittler den Ablauf im Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau. Auch dort lägen keine Hinweise darauf vor, dass eingegangene Wahlbriefe vorab geöffnet und Stimmzettelumschläge entnommen worden seien. Auch diesen Punkt hatte der Anzeigenerstatter thematisiert.

Panne bei Briefwahlunterlagen

Unterdessen sorgt ein weiterer Vorfall für Aufsehen. Wie die Bild berichtet, wurden in Halle nach Angaben der Stadt 1184 Briefwahlunterlagen versehentlich doppelt gedruckt – und auch verschickt. Ein externer Dienstleister hatte die Briefwahldaten wegen eines technischen Fehlers einen Tag später ein zweites Mal ausgedruckt. Die Post konnte die bereits verschickten Briefe nicht mehr stoppen.

Die Stadt Halle hat die 1184 betroffenen Wahlschein-Nummern als ungültig markiert. Die Unterlagen sollen dann am Wahlsonntag aussortiert werden. Wer zwei Wahlscheine erhalten hat, aber keinen dritten Wahlbrief mit Informationsschreiben, soll sich sofort beim Wahlamt melden.

Rund 25 Prozent der Wahlberechtigten in Halle haben Briefwahl beantragt.

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