Deutsche Vorstände sollen größere Abwehrmöglichkeiten erhalten

Berlin kontra Brüssel: Kanzler hält an eigenem Übernahmegesetz fest

Timot Szent-Ivanyi
3 Min

BERLIN, 7. Juni. Die Bundesregierung will alle Möglichkeiten zum Schutz deutscher Firmen vor feindlichen Übernahmen nutzen und nimmt dabei auch eine Verletzung des europäischen Rechts in Kauf. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) einigten sich am Donnerstag darauf, Unternehmensvorständen im Falle feindlicher Übernahmen für eine befristete Zeit mehr Abwehrmöglichkeiten einzuräumen, als es die in der Nacht zum Mittwoch beschlossene neue Richtline der Europäischen Union (EU) vorsieht. "Spielraum nutzen"Gegen den Widerstand Deutschlands hatten sich Vertreter des Europa-Parlaments und der nationalen Regierungen auf die neue EU-Richtlinie geeinigt. Danach dürfen Unternehmensvorstände ab 2006 keine Vorratsbeschlüsse bei den Aktionären zur Abwehr feindlicher Übernahmen mehr einholen. Diese Übergangzeit will Deutschland nun nutzen, um sein ursprüngliches Vorhaben zumindest befristet umzusetzen. "Die Prüfung der EU-Richtlinie hat ergeben, dass ein Spielraum existiert und diese Brücke werden wir nutzen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin.Ob das Vorgehen der Bundesregierung tatsächlich mit dem europäischen Recht vereinbar ist, ist allerdings umstritten. So verwiesen EU-Vertreter in Brüssel auf den Paragrafen 10 des EU-Vertrags: Darin ist geregelt, dass auf nationaler Ebene keine Gesetze in Kraft gesetzt werden dürfen, die einer bereits beschlossenen europäischen Gesetzgebung entgegengesetzt sind. Dies gilt auch für denn Fall, dass das EU-Recht erst nach einer gewissen Frist in Kraft tritt. Gemessen an dieser Vorschrift würde Deutschland mit der Übernahmerichtlinie möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen. Käme die EU-Kommission zur diesem Ergebnis, könnte sie Deutschland wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Da diese Verfahren jedoch zwei bis drei Jahre dauern, ist eine Klage angesichts der geplanten Befristung wohl eher unwahrscheinlich.Die Bundesregierung war zunächst Befürworter einer strikten Neutralitätspflicht des Vorstandes. Einen entsprechenden Referentenentwurf für ein nationales Übernahmerecht legte Finanzminister Eichel im März vor. Bundeskanzler Schröder vollzog dann aber im April eine Kehrtwende. Unter dem Einfluss von Konzernchefs und Gewerkschaften vor allem aus der Auto- und der Chemieindustrie sprach sich Schröder dafür aus, von der Neutralitätspflicht abzugehen. Die Unternehmensvorstände sollten danach die Möglichkeit erhalten, sich im Vorhinein von der Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen genehmigen zu lassen. Regeln befristetBegründet wurde dies mit der Herstellung von Chancengleichheit für die deutschen Unternehmen. In allen europäischen Ländern außer in Deutschland sei es für die Unternehmen möglich, sich mit Hilfe von Stimmrechtsbeschränkungen, Mehrfachstimmrechten oder "Goldenen Aktien" gegen Übernahmen zu schützen, wurde argumentiert. Konkret will die Bundesregierung nun voraussichtlich folgende Regelungen befristet umsetzen: Die Hauptversammlung muss mit einer Mehrheit von 75 Prozent den Vorstand ermächtigen, im Falle einer feindlichen Übernahme Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Der Beschluss gilt für fünf Jahre. Im Falle eines Übernahmeversuchs muss sich der Vorstand dann alle Abwehrmaßnahmen vom Aufsichtsrat des Unternehmens genehmigen lassen. Der vorliegende Referentenentwurf soll entsprechend geändert werden. Nach Angaben des Sprechers aus dem Finanzministerium wird das Bundeskabinett aber erst über den Gesetzentwurf entscheiden, wenn im Juli EU-Ministerrat und das Plenum des Europaparlamentes endgültig über die neue EU-Übernahmerichtlinie abgestimmt haben. "Es bleibt abzuwarten, ob die Richtlinie überhaupt in der jetzt vorliegenden Form beschlossen wird", betonte der Sprecher Eichels.

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