Migration

Deutschland und vier EU-Staaten kurz vor Einigung über Abschiebezentrum – dieses Land ist der Favorit

Fünf EU-Länder wollen Ausreisepflichtige in ein Drittland bringen. Menschenrechtler warnen vor erheblichen Risiken.

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Ein Flugzeug in der Luft. Deutschland und vier weitere EU-Staaten verhandeln über ein Abschiebezentrum in einem Drittstaat.

Ein Flugzeug in der Luft. Deutschland und vier weitere EU-Staaten verhandeln über ein Abschiebezentrum in einem Drittstaat.

© Frank Sorge/imago

Ruanda hat sich nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP als Favorit für ein gemeinsames Abschiebezentrum von fünf EU-Staaten herauskristallisiert. Ein Abkommen mit Deutschland, Dänemark, Österreich, Griechenland und den Niederlanden könnte bereits im November unterzeichnet werden, erfuhr die AFP am Dienstag aus Verhandlungskreisen. Offiziell bestätigt ist die Standortentscheidung bislang nicht.

Vertreter der fünf Staaten besuchten demnach im September Kigali. Eine ruandische Delegation reiste zuletzt nach Europa. „Der Prozess kommt sehr gut voran“, sagte ein Diplomat gegenüber der Nachrichtenagentur, wollte aber weder Land noch Zeitplan bestätigen. Ruandas Regierung äußerte sich zunächst nicht.

Pilotprojekt mit etwa 100 Menschen

Nach Angaben der Kreise soll das Zentrum zunächst etwa 100 Personen aufnehmen. Jedes der fünf Länder könnte rund 20 Menschen dorthin bringen. Als möglicher Anlass für eine Unterzeichnung gilt eine Migrationskonferenz Mitte November in Wien.

Die Zentren sollen Menschen ohne Bleiberecht aufnehmen, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Die Bundesregierung nennt in einer Antwort vom 7. Oktober beispielsweise fehlende Kooperation bei Passbeschaffung oder Identitätsklärung als Hindernisse. „Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres“, heißt es darin. Einzelne Partnerstaaten bestätigt Berlin nicht.

Anders als beim aufgegebenen britischen Ruanda-Modell sollen die Asylverfahren nicht erst im Drittstaat stattfinden. Betroffen wären bereits ausreisepflichtige Menschen.

Neue EU-Regeln ermöglichen Drittstaatenzentren

Der EU-Rat gab Anfang Oktober seine abschließende Zustimmung zu Regeln, die solche Zentren ermöglichen. Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der internationale Menschenrechtsstandards einhält. Unbegleitete Minderjährige sind ausgeschlossen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, warnte vor erheblichen Risiken. Er fordert unabhängige Kontrollen, verbindliche Schutzklauseln und gerichtliche Überprüfbarkeit. Kritiker befürchten, dass Menschen in Drittstaaten ohne klare Perspektive stranden.

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