Die Bundesregierung korrigiert ihre eigenen Angaben vom Wochenende

Höheres Kindergeld doch 2009 möglich

Timot Szent-Ivanyi
3 Min

BERLIN. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg ist eigentlich ein Meister darin, Widersprüchliches in der Regierungsarbeit durch elegante Formulierungen klein zu reden. Aber gestern versuchte er es nicht einmal: Zwar sprach er von Missverständnissen, aber ansonsten wies er schnörkellos die Darstellung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und anderen Regierungsvertretern zurück, die große Koalition werde entgegen ihren bisherigen Plänen nun doch nicht mehr in dieser Wahlperiode über eine Anhebung des Kindergeldes entscheiden. Eine Erhöhung, so der Regierungssprecher, sei auch schon 2009 möglich.Kritik von ExpertenAnlass für die regierungsinterne und auch öffentliche Verwirrung war der bis zum Wochenende geheim gebliebene Beschluss des Koalitionsausschusses, den sogenannten Existenzminimumbericht anders als bisher geplant nicht in diesem, sondern erst im nächsten Herbst vorzulegen. Er ist Grundlage für eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Aus dieser Verschiebung schloss von der Leyen, dass erst 2010 und damit in der nächsten Wahlperiode über eine Erhöhung des Kindergeldes entschieden werden kann - denn zwischen Veröffentlichung des Berichts und einer Anpassung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld vergeht üblicherweise ein Jahr.Falsch, sagte der Regierungssprecher. Zwar sei es korrekt, dass der Bericht nun doch erst im kommenden Jahr fertiggestellt werde. Sollte der Existenzminimumsbericht dann aber empfehlen, Familien stärker zu entlasten, werde das Ende 2008 von der Koalition geprüft und auch schon 2009 umgesetzt werden. Zumindest werde die Regierung "alles dafür tun", so Steg.Nach Ansicht von Familienexperten reicht das längst nicht aus. Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert hält den Aufschub auf 2009 für verfassungswidrig. Nach seiner Ansicht müssten die Freibeträge schon im kommenden Jahr angehoben werden. Der Preisanstieg addiere sich für den Zeitraum, in dem der Kinderfreibetrag unverändert geblieben sei, inzwischen auf zwölf Prozent. Der Staat betreibe beim Existenzminimum "Sparpolitik zu Lasten von Familien mit Kindern", beklagte Borchert. Ähnlich äußerten sich Vertreter der Opposition. Die FDP sprach von einer Sauerei, die Linkspartei von einem Skandal. Die Grünen nannten das Verhalten der großen Koalition eine "Schlag ins Gesicht für Familien."Der Freibetrag beträgt zurzeit 5 808 Euro jährlich pro Kind. Wird er angehoben, bedeutet das nicht automatisch eine Erhöhung des Kindergeldes. Allerdings profitieren Familien mit geringem Einkommen kaum von dem Freibetrag, aber von einem höheren Kindergeld. Daher werden beide Fragen immer wieder politisch miteinander verknüpft. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist eine Forderung, die sich aus dem Grundgesetz ergibt.------------------------------Minimum zum LebenDas sogenannte sächliche Existenzminimum eines Kindes entspricht in etwa der Hartz-IV-Unterstützung. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (für Ernährung, Kleidung), den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten. Das summiert sich derzeit auf 3 648 Euro jährlich. Dieser Betrag muss steuerfrei bleiben. Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf von 2 160 Euro. Insgesamt sind also 5 808 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei.Eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums wäre schon deshalb nötig, weil im Sommer die Regelsätze für Hartz IV angehoben wurden.------------------------------Foto: Die Regierung will "alles dafür tun", dass Familien bereits in reichlich einem Jahr mehr Kindergeld bekommen.

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