Gegen Alexander Vogt, parteiloser Oberbürgermeister der Stadt Halle, läuft ein Disziplinarverfahren. Das hat das Landesverwaltungsamt eingeleitet, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Hintergrund ist die Anstellung seines inzwischen entlassenen persönlichen Referenten Achmed Großer in der Stadtverwaltung.
Dem Oberbürgermeister wird vorgeworfen, bestehende Regelungen missachtet zu haben, um Großer eine Stelle in der Verwaltung zu verschaffen. Der Referent soll nicht über die erforderlichen Qualifikationen für die Position verfügt haben.
Gegen Großer selbst ermittelte zuvor die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, ein Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) gefälscht zu haben. Ein Strafbefehl über 1800 Euro wurde gegen ihn verhängt, gegen den Großer jedoch Einspruch einlegte. Nachdem die Ermittlungen öffentlich geworden waren, trennte sich Vogt kurz vor Weihnachten 2025 von seinem Referenten.
Mögliche Sanktionen reichen bis zum Verlust des Beamtenstatus
Möglich ist nun eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle. In diesem Fall müsste Vogt als Zeuge aussagen.
Welche konkreten Konsequenzen das Disziplinarverfahren für Vogt haben könnte, ist offen. Grundsätzlich reichen die Sanktionsmöglichkeiten bei solchen Verfahren von Rügen über Geldbußen bis hin zur Rückstufung in ein niedrigeres Amt. In schwerwiegenden Fällen kann einem Betroffenen auch der Beamtenstatus aberkannt werden.
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