Im Verfahren gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ sind vier der Angeklagten wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Haftbefehle gegen sie nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft auf.
Bei zwei der Männer sah der 5. Strafsenat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang des ursprünglichen Tatvorwurfs als gegeben an und verneinte zugleich eine Fluchtgefahr. Beim dritten Angeklagten bewertete das Gericht die Fortdauer der Haft schlicht als unverhältnismäßig. Damit endet für die drei Beschuldigten eine Untersuchungshaft, die sich über rund 24 Monate erstreckt hat.
Die Sächsischen Separatisten sind laut Bundesanwaltschaft eine rechtsterroristische Gruppe mit geschätzt 15 bis 20 Mitgliedern. Sie sollen sich darauf vorbereitet haben, an einem „Tag X“ in Sachsen und womöglich weiteren ostdeutschen Ländern ein NS-artiges Staatswesen zu errichten und unerwünschte Bevölkerungsgruppen gewaltsam zu vertreiben. Dafür trainierten sie nach Angaben der Ermittler paramilitärische Taktiken und Häuserkampf und beschafften militärische Ausrüstung. Am 5. November 2024 wurden acht mutmaßliche Drahtzieher festgenommen.
Vierter Angeklagter: Freilassung gegen Kaution
Ein vierter Angeklagter kommt vorerst nur eingeschränkt frei: Der Vollzug seines Haftbefehls ist ausgesetzt, allerdings an die Zahlung einer Sicherheitsleistung geknüpft. Die Kaution betrug laut MDR-Informationen 20.000 Euro. Auch bei ihm sah der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang gegeben.
„Sächsische Separatisten“: Der Staat gegen Kurt Hättasch
AfD-Politiker begrüßen die Entscheidung
Aus der politischen Sphäre äußerten sich bislang ausschließlich Politiker der AfD. Der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban wertete die Entscheidung als Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat. Der Staatsanwaltschaft sei es „bis heute nicht gelungen, den Vorwurf des Terrorismus zu belegen“, so Urban. Er behauptete sogar, es spreche viel dafür, dass die Gruppe „Sächsische Separatisten“ in dieser Form nie existiert habe. Zugleich richtete er scharfe Vorwürfe gegen den sächsischen CDU-Innenminister Armin Schuster, dem er eine öffentliche Vorverurteilung vorhielt.
Auch der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke kommentierte den Fall. Er bezeichnete den Prozess als „Farce“ und zog eine Parallele zu einem anderen Verfahren der rechten Szene. Die rund zwei Jahre Untersuchungshaft seien „unwiederbringlich verloren“, erklärte Höcke, der sich dabei insbesondere auf die familiäre Situation von Kurt Hättasch bezog.
Die Aufhebung der Haftbefehle ist keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden läuft weiter. Die zentralen Fragen müssen erst noch verhandelt werden. Die Entscheidung des Senats betrifft ausschließlich die Verhältnismäßigkeit der weiteren Inhaftierung und den aktuellen Stand des dringenden Tatverdachts.
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