Verkehrssicherheit

E-Scooter sorgen für Ärger: Mehrheit fordert härtere Regeln für Haftung

Die Elektroroller sorgen vermehrt für Unfälle oder sind gefährliche Hindernisse. Im Bundestag werden neue Haftungsregeln für die Fahrzeuge besprochen.

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Ein häufiges Bild auch in Berlin: Zwei E-Scooter liegen auf einem Gehweg.

Ein häufiges Bild auch in Berlin: Zwei E-Scooter liegen auf einem Gehweg.

© Photothek/Imago

In einer aktuellen deutschen Umfrage hat sich die Mehrheit für strengere Regeln bei der Nutzung von E-Scootern ausgesprochen. Der Sozialverband VdK fordert vor der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs im Bundestag eine Reform der Haftungsregeln.

57 Prozent der Befragten befürworten zusätzliche Regulierungen bei der Nutzung der Elektroroller, weitere 18 Prozent ein vollständiges Verbot. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK hervor, die der Verband am Donnerstag in Berlin veröffentlichte. 36 Prozent wünschen sich demnach eine etwas stärkere Regulierung etwa durch feste Parkzonen, 21 Prozent eine deutlich stärkere. Auch bei den 18- bis 29-Jährigen sprechen sich 67 Prozent für strengere Regeln aus.

Bundestag berät über Änderungen an Haftungsregeln

Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern soll, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Vorgesehen ist die Einführung einer Halterhaftung sowie eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ der Fahrer. Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Nach einer 20-minütigen Aussprache soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden, federführend an den Rechtsausschuss.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, die wirtschaftlichen Vorteile der Angebote würden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen. Bislang müssten Geschädigte ein Verschulden des Fahrers nachweisen. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer eines unfallbeteiligten E-Scooters schwer zu ermitteln sei und Halter und Fahrer bei Mietangeboten in der Regel verschiedene Personen seien.

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Stark steigende Unfallzahlen mit E-Scootern

Laut Gesetzentwurf stiegen die Unfallzahlen mit Elektrokleinstfahrzeugen bundesweit von 5860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Die Zahl der von der Versicherungswirtschaft regulierten Drittschäden erhöhte sich von 1150 im Jahr 2020 auf 5000 im Jahr 2023. Allein in Berlin stieg die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen nach Angaben der Polizei von 1085 im Jahr 2024 auf 1378 im vergangenen Jahr – ein Anstieg um rund 27 Prozent. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel gibt es in Berlin inzwischen rund 70.000 E-Scooter.

79 Prozent der Befragten würden es laut VdK-Umfrage eher oder voll und ganz befürworten, wenn Halter und Anbieter von E-Scootern künftig wie bei Autos automatisch haften. VdK-Präsidentin Verena Bentele berichtete, immer wieder wendeten sich Mitglieder an den Verband, darunter auch blinde Menschen, die über abgestellte E-Scooter gestürzt seien und kein Schmerzensgeld erhalten hätten.

Der Verband fordert zudem bundesweit einheitliche Mindestvorgaben für Abstellflächen, verbindliche Parkzonen sowie die Rücknahme der Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen, auf denen „Radverkehr frei“ gilt. Eine entsprechende Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll Anfang 2027 in Kraft treten. Für die YouGov-Umfrage wurden vom 23. bis 26. Januar 2026 insgesamt 2234 Personen ab 18 Jahren befragt.

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