Gastbeitrag

Ein heilsamer Schock für die ARD? Was Sachsen-Anhalts MDR-Ausstieg auslösen könnte

Die AfD plant einen Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch ein MDR-Ausstieg wäre komplizierter als gedacht. Denn der geplante „Grundfunk“ wäre ein Experiment ohne Vorbild.

Stefan Piasecki
8 Min
Eine Ende 2026 erklärte Kündigung könnte wegen der zweijährigen Frist frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden.

Eine Ende 2026 erklärte Kündigung könnte wegen der zweijährigen Frist frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden.

© Marco Wolf/Imago

Zunächst die Entwarnung: Sachsen-Anhalt droht kein Informationsvakuum, sollte eine AfD-geführte Landesregierung die medienrechtlichen Staatsverträge kündigen. Die Bildschirme würden nicht schwarz, die Radios nicht stumm bleiben. Das Erste, das ZDF, die Programme des MDR und die digitalen Angebote der Sender ließen sich weiterhin empfangen. Doch aus dem Drei-Länder-Sender von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen würde eine Anstalt für zwei Länder. Für Sachsen-Anhalt müsste eine neue öffentlich-rechtliche Ordnung geschaffen werden – jener „Grundfunk“, den die AfD angekündigt hat.

Einfach wäre der Umbau nicht. MDR-, Medien-, Rundfunkbeitrags- und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag regeln unterschiedliche Bereiche. Eine bis Ende 2026 erklärte Kündigung könnte wegen der zweijährigen Frist frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden. Nach der geänderten Landesverfassung braucht die Regierung dafür die Zustimmung des Landtags. Erst eine absolute Mehrheit der AfD würde diese Hürde beseitigen.

Die Kündigung Sachsen-Anhalts reicht nicht aus

Kündigte nur Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag, würde der Sender nicht aufgelöst. Nach dessen Paragraf 42 bliebe der Vertrag zwischen Sachsen und Thüringen in Kraft. Erst wenn sich mindestens eines der beiden Länder der Kündigung anschlösse, träte er insgesamt außer Kraft. Andernfalls müssten Sachsen und Thüringen Aufgaben, Personal und technische Strukturen neu ordnen. Das bisherige Landesprogramm für Sachsen-Anhalt verlöre seinen Auftrag. Wie weit der verbleibende MDR noch gezielt für das ausgeschiedene Land berichten dürfte, beurteilen Medienrechtler unterschiedlich; empfangbar blieben seine Programme jedenfalls.

Auch die versprochene Ersparnis träte nicht automatisch ein. Der Beitrag von 18,36 Euro beruht nicht auf dem MDR-Staatsvertrag. Der Medienrechtler Dieter Dörr verwies in der Legal Tribune Online auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der diese Höhe bis zu einer Neuregelung der Länder vorläufig festsetzte. Nach seiner Auslegung bliebe die Anordnung auch nach einer Kündigung der Finanzierungsverträge verbindlich. Sachsen-Anhalt könnte somit aus dem MDR ausscheiden, während seine Bürger zunächst weiterzahlten. Ob das zutrifft, würde wohl gerichtlich geklärt. „Verträge kündigen, Beitrag abschaffen“ ist deshalb ein politisches Ziel, kein rechtlich gesicherter Automatismus.

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Das Grundgesetz verlangt keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner heutigen Größe. Es schreibt weder neun Landesrundfunkanstalten noch eine bestimmte Zahl von Kanälen, Radiowellen, Portalen und Leitungsebenen vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedoch vielfältig zur Meinungsbildung beitragen; zum Auftrag gehören Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Ein auf wenige Nachrichten reduzierter Notsender stieße deshalb auf verfassungsrechtliche Grenzen. Eine kleinere Anstalt wäre dagegen nicht allein wegen ihrer Größe unzulässig. Entscheidend ist, ob sie ihren Auftrag noch erfüllen kann.

Eine Reduktion von Inhalt kann Konzentration auf Qualität bedeuten: weniger Programme, Parallelstrukturen, Unterhaltung, teure Sportrechte und presseähnliche Internetangebote – dafür mehr Nachrichten, Analyse, regionale Recherche, Kultur und Bildung. Die Debatte kennt meist nur zwei Extreme: den unveränderten Fortbestand oder einen auf Nachrichten reduzierten Rumpfsender. Über ein kleineres, aber leistungsfähiges Modell wird kaum gesprochen. Häufig streiten sich Maximalisten mit Minimalisten, und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bürgern bleiben unberücksichtigt.

Der MDR-Geschäftsbericht 2024 zeigt die Größenordnung. Ende des Jahres beschäftigte die Anstalt 2033 feste Mitarbeiter; hinzu kamen freie Kräfte und Beschäftigte bei Tochterfirmen. Für 2025 plante der MDR 731,5 Millionen Euro Erträge und 742,5 Millionen Euro Aufwendungen. Der Intendant erhielt 2024 Gesamtbezüge von 298.000 Euro. Solche Zahlen erklären, weshalb die Forderung nach kleineren Leitungsapparaten und niedrigeren Spitzengehältern längst nicht nur von Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.

Der Mond scheint über der Programmdirektion des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

Der Mond scheint über der Programmdirektion des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

© Jan Woitas/dpa

Ein Ausstieg Sachsen-Anhalts machte nicht ein Drittel aller MDR-Stellen überflüssig. Viele Produktionen, technische Anlagen und zentrale Dienste befinden sich in Leipzig, der Kinderkanal in Erfurt. Betroffen wären vor allem Landesprogramm und Regionalberichterstattung; mittelbar auch Technik, Verwaltung, Produktion und freie Mitarbeiter. Eine belastbare Zahl möglicher Stellenverluste gibt es nicht. Sie hinge von Auftrag, Ausstattung und Personalübernahme des neuen Grundfunks ab.

Veränderung der Berichterstattung

Auch ein kleiner Landessender braucht Redakteure, Reporter, Techniker und Verwaltung; ein Teil des Personals würde den Arbeitgeber wechseln. Gespart würde durch weniger Sendestunden und Eigenproduktionen, aufgegebene Radiowellen, gebündelte Digitalredaktionen und eine flachere Leitung. Produktionsfirmen, Kulturschaffende und Dienstleister bekämen den Rückgang ebenfalls zu spüren.

Für das Publikum wären die Folgen vor allem in der Nähe spürbar. Bundes- und Auslandsnachrichten blieben erreichbar. Schwieriger würde die stetige Beobachtung von Landtag, Kommunen, Schulen, Gerichten, Kultur und Wirtschaft. Private Sender können einen Teil übernehmen, müssen aber Reichweite erzielen. Langwierige Recherchen über Missstände in kleinen Kommunen sind teuer. Auch Lokalzeitungen stehen unter Druck. Verschwindet das öffentlich-rechtliche Korrespondentennetz, kann deshalb eine Lücke entstehen.

In einem dünn besiedelten Land darf regionale Information nicht auf die großen Städte und zugkräftige Themen schrumpfen. Bei Hochwasser oder anderen Krisen zeigt sich der Wert eines Netzes jenseits der Ballungsräume. Frei empfangbares Radio und Fernsehen bleiben besonders für Menschen wichtig, die Streamingdienste, kostenpflichtige Inhalte oder soziale Netzwerke nicht nutzen wollen oder können. Die Reichweiten bestätigen den Bedarf: 2024 schalteten werktäglich etwa 2,8 Millionen Menschen ein MDR-Radioangebot ein; das MDR-Fernsehen erreichte im Sendegebiet 9,9 Prozent Marktanteil. Das widerlegt die Behauptung, der Sender sei bedeutungslos, rechtfertigt aber nicht automatisch jedes Programm und jede Leitungsebene.

Beispiel BBC: Ein großer öffentlich-rechtlicher Sender kann schrumpfen, ohne deshalb seine Bedeutung zu verlieren.

Beispiel BBC: Ein großer öffentlich-rechtlicher Sender kann schrumpfen, ohne deshalb seine Bedeutung zu verlieren.

© unsplash

Die Entwicklung der BBC zeigt, was durch Einsparungen gewonnen werden kann – und was dabei verloren geht. Reale Einnahmeverluste, Inflation und weniger zahlende Haushalte führten dort zu zusammengelegten Redaktionen, gestrichenen Sendungen und Stellenabbau, auch beim lokalen Radio und beim World Service. Im Juni 2026 kündigte die BBC 550 weitere Stellenstreichungen an. Insgesamt sollen laut Reuters binnen drei Jahren etwa 1800 bis 2000 Stellen entfallen und 500 Millionen Pfund gespart werden.

Grundfunk: beweglicher, aber journalistisch ärmer?

Ein großer öffentlich-rechtlicher Sender kann also schrumpfen, ohne deshalb seine Bedeutung zu verlieren. Digitalisierung und gemeinsame Produktionen können Doppelarbeit verringern. Werden jedoch lokale Sendestrecken und Korrespondentenstellen zu stark zusammengestrichen, verlieren Regionen Themen und Stimmen. Ein kleinerer Apparat kann beweglicher, aber auch journalistisch ärmer werden.

Für die deutsche Medienordnung reichten die Folgen weit über Sachsen-Anhalt hinaus. Erstmals würde ein Land die gemeinsame Finanzierung und eine Mehrländeranstalt grundsätzlich infrage stellen. Andere Regierungen könnten eigene Forderungen erheben; für kleine Sender geriete das Solidarprinzip unter Druck. Der Präzedenzfall könnte die ARD schwächen – oder Reformen erzwingen. Der Föderalismus schützt zwar regionale Vielfalt, erzeugt aber mit neun Landesrundfunkanstalten und zahlreichen Direktionen, Gremien und Technikbereichen auch Doppelstrukturen. Rundfunkfreiheit macht nicht jede gewachsene Organisation unantastbar. Entscheidend wäre, an welchen Stellen gespart wird und nach welchen Prioritäten: bei Verwaltung und Doppelstrukturen oder bei Reportern, Korrespondenten und regionalen Sendungen.

Eine Reform dürfte keinen Sender schaffen, den die Landesregierung kontrolliert. Eine jährliche Finanzierung aus dem Landeshaushalt gefährdete seine Unabhängigkeit; ein reines Abonnement schlösse Teile der Bevölkerung aus. Plausibler wäre ein niedrigerer, langfristig gesicherter Beitrag. Die Aufsicht müsste plural und staatsfern sein. Redaktionen bräuchten Schutz vor politischen Eingriffen. Auswahl und Gewichtung von Themen müssten nachvollziehbarer werden. Beschwerden über Fehler und Einseitigkeiten dürften nicht in einem kaum durchschaubaren Gremienbetrieb versanden.

Der Streit dreht sich allerdings nicht nur um Geld. Ein Teil des Publikums bezweifelt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Kontroversen offen genug abbildet. Kritiker erleben Beiträge als moralisierend und manche Redaktionen eher als Stichwortgeber der Regierung denn als deren Kontrolleure. Die Sender verweisen auf Standards, Reichweiten und Vertrauen. Beides stimmt: Der MDR erbringt Leistungen, die private Anbieter nicht in gleicher Breite übernehmen. Zugleich hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Vertrauensverlust durch jahrelange Belehrung, Regierungsnähe und politische Schlagseiten mitverursacht.

Der ÖRR: zu groß, zu breit und zu teuer

Die unmittelbaren Folgen eines Ausstiegs sind schwer kalkulierbar. Er könnte regionale Berichterstattung beschädigen, Arbeitsplätze kosten und Rechtsstreitigkeiten auslösen, ohne den Bürgern sofort Geld zu sparen. Seine Befürworter müssen erklären, wie der Grundfunk finanziert, beaufsichtigt und vor Regierungszugriff geschützt werden soll. Trotzdem könnte der Schritt als heilsamer Schock wirken. Das öffentlich-rechtliche System ist über seine Kernaufgabe hinausgewachsen: zu groß, zu breit und zu teuer. Hohe Spitzengehälter und kostspielige Versorgungszusagen nähren den Eindruck eines Apparates, dessen Selbsterhaltung zu oft vor seinem Auftrag steht.

Eine Verkleinerung muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zerstören. Richtig angelegt, könnte sie ihm vielmehr verlorenes Vertrauen zurückbringen. Das Ziel wäre ein kleineres, sparsameres und politisch ausgewogeneres Angebot, das weder als Sprachrohr der Regierung noch als Erziehungsanstalt auftritt. Es soll den mündigen Bürger informieren und ihm ein eigenes Urteil ermöglichen – nicht dieses Urteil vorwegnehmen.

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