Gastbeitrag

Ein heilsamer Schock für die ARD? Was Sachsen-Anhalts MDR-Ausstieg auslösen könnte

Die AfD plant einen Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch ein MDR-Ausstieg wäre komplizierter als gedacht. Denn der geplante „Grundfunk“ wäre ein Experiment ohne Vorbild.

Stefan Piasecki
8 Min
Die Ende 2026 erklärte Kündigung könnte wegen der zweijährigen Frist frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden.

Die Ende 2026 erklärte Kündigung könnte wegen der zweijährigen Frist frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden.

© Marco Wolf/Imago

Zunächst die Entwarnung: Sachsen-Anhalt droht kein Informationsvakuum, sollte eine AfD-geführte Landesregierung die medienrechtlichen Staatsverträge kündigen. Die Bildschirme würden nicht schwarz, die Radios nicht stumm bleiben. Das Erste, das ZDF, die Programme des MDR und die digitalen Angebote der Sender ließen sich weiterhin empfangen. Doch aus dem Drei-Länder-Sender von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen würde eine Anstalt für zwei Länder. Für Sachsen-Anhalt müsste eine neue öffentlich-rechtliche Ordnung geschaffen werden – jener „Grundfunk“, den die AfD angekündigt hat.

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