Erstmals seit der Einführung im Jahr 2007 soll das Elterngeld erhöht werden. Der Mindestsatz soll nach Plänen des Bundesfamilienministeriums von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1800 auf 1900 Euro, wie das Ministerium in Berlin bekanntgab. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging demnach in die regierungsinterne Abstimmung.
Zudem soll das Elterngeld doch nicht auf zwölf Monate Bezugsdauer abgesenkt werden. Es soll weiterhin für 14 Monate ausbezahlt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Elterngeldreform, der auch weitere Neuerungen enthält, ging demnach in die regierungsinterne Abstimmung.
Elterngeld: Das soll sich ändern
Neu soll hingegen die Aufteilung sein. Eltern sollen weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen. Je vier Monate sind fest für Mutter und Vater reserviert, sechs weitere können sie frei untereinander aufteilen. Beide Eltern dürfen wieder unbegrenzt gleichzeitig Elterngeld beziehen. Alleinerziehende bekommen bis zu 14 Monate. In den reservierten Monaten gibt es 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens statt bisher 65 Prozent, in allen weiteren Monaten nur noch 50 Prozent.
Der Geschwisterbonus für Familien – ein Zuschlag auf das Elterngeld, wenn weitere Kinder im Haushalt leben - soll länger gezahlt werden. Verwaltungsaufwand soll reduziert werden, so dass das Elterngeld schneller bei den Eltern ankommt.
Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und beruflich pausieren oder höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten.
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Das Elterngeld beträgt in der Regel zwischen 65 Prozent und 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Bei sehr geringem Einkommen unter 1000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, ab 1240 Euro netto liegt sie meist bei 65 Prozent.
2025 wurden für das Elterngeld rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei 1,6 Millionen Empfängern. 2021 lag die Zahl nach Angaben der Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz.
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