Bis zum 1. Januar sind es noch elf Wochen. Dann tritt ein Gesetz in Kraft, das Eltern nach der Geburt den Kindergeldantrag ersparen soll.
Außerdem will die Bundesregierung das Kindergeld 2027 von 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat anheben. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.
Für die meisten Familien läuft beides von allein. Wer 2027 Nachwuchs erwartet oder Geld vom Jobcenter bekommt, sollte vor dem Jahreswechsel trotzdem genauer hinschauen.
Kindergeld 2027: 267 Euro stehen erst im Entwurf
Die Erhöhung ist Teil des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Den Entwurf hat das Kabinett am 2. September verabschiedet, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Für 2028 sind 272 Euro vorgesehen.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, die Beträge können sich bis dahin ändern.
Bleibt es dabei, gibt es pro Kind acht Euro mehr im Monat, aufs Jahr gerechnet 96 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern bekäme 534 statt 518 Euro im Monat.
Beantragen müsste niemand etwas. Wer schon Kindergeld bezieht, bekäme den höheren Betrag automatisch.
Kindergeld ohne Antrag: Start voraussichtlich im März
Das antragslose Kindergeld hat der Bundestag am 9. Juli verabschiedet, wie die Berliner Zeitung berichtete. Am 25. September stimmte der Bundesrat zu.
Obwohl das Gesetz ab Januar gilt, sollen die ersten Zahlungen ohne Antrag erst im März fließen. Und zunächst nur für Familien, die für ein älteres Kind schon Kindergeld bekommen.
Kommt bei ihnen ein weiteres Baby zur Welt, zahlt die Familienkasse an dieselbe Person. Voraussetzung ist, dass das Kind seine Steuer-ID hat und alle Daten vorliegen.
Bis Jahresende erledigen: IBAN und Empfänger prüfen
Genau hier sollten Eltern, die 2027 ein weiteres Kind erwarten, jetzt aktiv werden. Die Automatik überweist auf das Konto, das bei der Familienkasse hinterlegt ist.
Hat sich die Bankverbindung seit dem ersten Antrag geändert, gehört das per Veränderungsmitteilung korrigiert. Sonst hakt es ausgerechnet in den ersten Wochen mit Baby.
Auch der Empfänger lohnt einen Blick. Das Geld für das Neugeborene geht an den Elternteil, der schon Kindergeld bekommt. Wer das anders regeln möchte, sollte die Berechtigung vorher ändern lassen, rückwirkend klappt das in der Regel nicht.
Erstes Kind 2027: Antrag nicht aufschieben
Erstgeborene sollen erst später im Jahr dazukommen. Die Bundesagentur für Arbeit, zu der die Familienkasse gehört, hält das frühestens ab November 2027 für machbar.
Wer sein erstes Kind erwartet, stellt den Antrag also vorerst wie bisher. Nach der Geburt kommt dafür ein Begrüßungsschreiben mit vorausgefülltem Formular.
Abwarten kostet Geld. Kindergeld gibt es höchstens sechs Monate rückwirkend, erklärt die Familienkasse.
Auch ab November greift die Automatik nur, wenn ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt und hier arbeitet. Die Kontoverbindung muss ebenfalls bekannt sein.
Pflege- und Adoptivfamilien brauchen weiter einen Antrag
Ihr Anspruch ergibt sich nicht aus der Geburtsmeldung. Deshalb müssen sie in vielen Fällen weiterhin selbst tätig werden und Nachweise einreichen.
Nachfragen kann die Familienkasse auch sonst, etwa bei Selbstständigen oder getrennten Eltern. Den Anspruch prüft sie ohnehin weiter, betont die Bundesregierung.
Wer etwa einen Umzug ins Ausland nicht meldet, muss damit rechnen, dass zu viel gezahltes Kindergeld zurückgefordert wird.
Berlin: Für Jobcenter-Familien verpufft das Plus
In Berlin lebt mehr als jedes fünfte Kind in einem Haushalt mit Grundsicherung. Ende 2025 waren es knapp 140.000 Kinder unter 18 Jahren, geht aus einer Antwort des Senats an das Abgeordnetenhaus hervor.
Bei ihnen zählt das Kindergeld als Einkommen des Kindes. Steigt es um acht Euro, sinkt die Jobcenter-Leistung in der Regel um denselben Betrag, rechnet das Portal Gegen-Hartz vor.
Auf dem Bescheid der Familienkasse stünde dann eine höhere Zahl, auf dem Konto bliebe gleich viel.
Kinderfreibetrag 2027: Das Finanzamt rechnet selbst
Steigen sollen auch die Freibeträge für Kinder, für beide Eltern zusammen von 9.756 auf 10.056 Euro. Sie lohnen sich erst bei höheren Einkommen mehr als das Kindergeld.
Welche Variante günstiger ist, prüft das Finanzamt mit der Steuererklärung automatisch. Beides voll zu kassieren geht nicht, erläutert das Familienportal des Bundes.
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