Ende Juli läuft in Sachsen-Anhalt noch der Landtagswahlkampf. Am Geiseltalsee trifft Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) seine Amtskollegen Michael Kretschmer aus Sachsen und Mario Voigt aus Thüringen. Gemeinsam schicken die drei CDU-Ministerpräsidenten eine Warnung nach Berlin: Die geplante Pflegereform könnte vor allem Menschen im Osten hart treffen, weil sie über weniger finanzielle Rücklagen verfügen. „Diesem Weg werden wir nicht zustimmen“, kündigen sie in einer gemeinsamen Erklärung an.
Drei Monate später ist Schulzes CDU bei der Landtagswahl abgestürzt, der Ministerpräsident regiert nur noch geschäftsführend. Immerhin: Die Kritik an der Pflegereform hat teilweise Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung strich eine umstrittene Änderung, die Pflegeheimbewohner zusätzlich belastet hätte. Doch ob dieser Erfolg ausreicht, darüber sind sich die drei Landesregierungen inzwischen uneinig. Das geht aus Antworten der Staatskanzleien auf Anfragen dieser Zeitung hervor.
Immer mehr Pflegeheimbewohner im Osten brauchen Sozialhilfe
Worum geht es überhaupt? Mit dem „Pflegeneuordnungsgesetz“ will die Bundesregierung die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren und die Vorsorge stärken. Eine feste Obergrenze für Eigenanteile in Pflegeheimen sieht der Entwurf nicht vor. Dabei sind immer mehr Menschen auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihren Heimplatz bezahlen zu können.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten 2025 in den sechs ostdeutschen Ländern einschließlich Berlin insgesamt rund 78.500 Menschen Sozialhilfe für die Pflege in Einrichtungen. Das waren etwa 5400 mehr als im Vorjahr. Besonders stark fiel der Anstieg in Thüringen mit knapp 15 Prozent aus. In Sachsen-Anhalt benötigten rund 11.900 Menschen diese Unterstützung. Dabei sind die durchschnittlichen Eigenanteile dort bundesweit am niedrigsten: Im ersten Aufenthaltsjahr mussten Heimbewohner zuletzt monatlich rund 2900 Euro selbst aufbringen.
Sachsen fordert Nachbesserungen, Thüringen verteidigt Pflegereform
Die Bundesregierung hat inzwischen die ursprünglich geplante Streckung der Zuschüsse zu den Pflegeheimkosten gestrichen. Thüringen wertete dies als Folge der Kritik aus den Ländern. Eine Begrenzung der Eigenanteile sei angesichts der Finanzlage der Pflegeversicherung derzeit nur zulasten der Beitragszahler oder des Bundeshaushalts möglich. „Daher ist richtigerweise im Pflegeneuordnungsgesetz noch keine entsprechende Beschränkung enthalten“, teilte die Erfurter Staatskanzlei dieser Zeitung mit.
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Sachsen hält den Entwurf dagegen weiterhin für unzureichend. Er bleibe „deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, teilte der Regierungssprecher mit. Der Freistaat fordert mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den steigenden Pflegekosten der Kommunen. Auch Sachsen-Anhalt sieht weiteren Handlungsbedarf. Gerade im Osten träfen vergleichsweise niedrige Alterseinkommen und geringe private Vermögen auf einen steigenden Pflegebedarf, erklärte die Regierungssprecherin.
Wie positionieren sich die ostdeutschen Länder im Bundesrat?
Brandenburg, sozialdemokratisch regiert, betonte unterdessen die Verantwortung der Gesellschaft für Pflegebedürftige. Pflege sei gewiss keine „Sparbüchse“, sondern ein gesellschaftliches Versprechen, das unabhängig vom Vermögen der Betroffenen gelten müsse. Die Landesregierung von Dietmar Woidke (SPD) sieht im Gesetzentwurf sowohl Kürzungen als auch positive Ansätze, hat sich aber noch nicht abschließend positioniert.
CSU, Grüne und Linke stützen Ost-Ministerpräsidenten gegen Pflegepläne
Eine gemeinsame Haltung der ostdeutschen Länder im Bundesrat zeichnet sich damit bislang nicht ab. Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen ihre Positionen am 17. November festlegen. Auch Berlin will erst an diesem Tag entscheiden, wie Senatssprecherin Christine Richter dieser Zeitung mitteilte. Am 20. November befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Die Länder können dabei zunächst Stellung nehmen.
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Grundlegende Vorschläge zur künftigen Finanzierung und zur Begrenzung der Pflegekosten soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission bis Ende Januar 2027 vorlegen.
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