BERLIN. Die Bundesregierung schöpft alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, deutsche Unternehmen vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland zu schützen. Dazu würden bei der Übertragung der EU-Übernahmerichtlinie in nationales Recht alle Wahlmöglichkeiten zu Gunsten eines besseren Schutzes ausgenutzt, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), am Montag. Auch in Zukunft sind damit die Vorstände deutscher Unternehmen bei Übernahmen nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen sich aktiv gegen eine ungewollte Fusion wehren.Konkret kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Vorstand durch einen so genannten Vorratsbeschluss ermächtigen, Abwehrmaßnahmen gegen drohende Übernahmen zu ergreifen. Das kann zum Beispiel eine Kapitalerhöhung sein, wodurch das Unternehmen teurer und damit für einen Käufer unattraktiver wird. Gibt es dann einen feindlichen Übernahmeversuch, müssen die Abwehrmaßnahmen im einzelnen nicht mehr von den Aktionären abgesegnet werden. Damit kann der Vorstand schneller handeln, was beim Abwehrkampf sehr wichtig ist.Die schwarz-rote Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit der Herstellung von "Waffengleichheit" in Europa. So gibt es viele EU-Mitgliedsländer, in denen feindliche Übernahmen durch Mehrfach- oder Höchststimmrechte von bestimmten Aktionärsgruppen nahezu unmöglich gemacht werden. In Deutschland sind diese Varianten aber weitgehend abgeschafft worden. Damit würde den deutschen Unternehmen ohne die Möglichkeit von Vorratsbeschlüssen ein wirksames Mittel gegen feindliche Übernahmen fehlen. (tms.)------------------------------Foto: Der Mannesmann-Konzern wurde 2000 von Vodafone übernommen.
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