Mordprozess

Fabian-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Gina H.

Im Fabian-Prozess fordert die Verteidigung Freispruch. Anwalt Löcker nennt das Indizienbild lückenhaft. Was er den Beweisen entgegenhält.

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Der Anwalt von Gina H. im Fall Fabian, Thomas Löcker, hält den ersten Teil des Plädoyers der Verteidigung.

Der Anwalt von Gina H. im Fall Fabian, Thomas Löcker, hält den ersten Teil des Plädoyers der Verteidigung.

© Bernd Wüstneck/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Verteidigung am 30. Oktober einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Rechtsanwalt Thomas Löcker erklärte vor dem Landgericht Rostock, die Beweisaufnahme habe keine lückenlose Indizienkette ergeben. Zweifel dürften nicht zulasten der Angeklagten ausgelegt werden.

Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Vier Tage später wurde seine Leiche an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt. Nach der Anklage wurde das Kind mit mindestens sechs Messerstichen getötet und anschließend angezündet. Gina H. bestreitet die Tat. Es gibt weder ein Geständnis noch einen unmittelbaren Tatzeugen. Auch eine Tatwaffe wurde nicht gefunden.

Verteidiger bezweifelt Aussagekraft der Faserspuren

Einen Schwerpunkt des Plädoyers bildeten die Faserspuren. Im Auto der Angeklagten waren Fasern entdeckt worden, die mit Fabians Kleidung in Verbindung gebracht wurden. Löcker argumentierte jedoch, dass auch eine ähnliche Jacke von Gina H.s Sohn als Quelle infrage komme. Ein entsprechender Vergleich sei nicht vorgenommen worden.

Auch eine Faser unter Fabians Daumennagel lasse sich nach Darstellung der Verteidigung weder zeitlich noch eindeutig einem Kleidungsstück der Angeklagten zuordnen. Gleiches gelte für eine Faser, die von einer Reithose Gina H.s stammen könnte. Nach Auffassung Löckers seien die untersuchten Polyesterfasern zu weit verbreitet, um daraus einen sicheren Tatnachweis abzuleiten.

Die am späteren Fundort entdeckten Schuhspuren seien ebenfalls nicht eindeutig. Das betreffende Schuhmodell werde vielfach verkauft, zudem habe sich die Größe der Schuhe wegen des weichen Bodens nicht sicher bestimmen lassen.

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Streit um Blutspur und Handydaten

Eine Blutspur auf einem Küchentuch im Auto erklärte die Verteidigung mit einem Badeunfall Wochen vor Fabians Tod. Löcker hielt es für wenig plausibel, dass Gina H. nach einem Mord ihr Fahrzeug gereinigt, ein belastendes Tuch dabei aber übersehen haben sollte.

Auch das zeitweise ausgeschaltete Mobiltelefon der Angeklagten wertete der Verteidiger lediglich als schwaches Indiz. Gina H. habe ihr Handy bereits früher ausgeschaltet, wenn sie Zeit zum Nachdenken gebraucht habe. Zudem fragte Löcker, warum sie ihr Telefon überhaupt mitgenommen und später weder die Daten gelöscht noch das Fahrzeug gründlicher gereinigt haben sollte, wenn sie die Tat geplant hätte.

Verteidigung greift Aussagen von Zeugen an

Kritik übte Löcker zudem an den Aussagen zweier Männer, die Gina H. am 13. Oktober zum späteren Fundort begleitet hatten. Die Verteidigung bezweifelt insbesondere, dass einer der Zeugen die Angeklagte zufällig zu dem Tümpel geführt habe. Persönliche Interessen und Konflikte könnten dessen Aussage beeinflusst haben, argumentierte der Anwalt.

Dass Gina H. die Leiche bereits am Abend des 13. Oktober gesehen, die Polizei aber erst am nächsten Tag informiert haben soll, bleibt ein zentraler Punkt des Verfahrens. Die Angeklagte erklärte, ihre Begleiter hätten von einer sofortigen Meldung abgeraten. Nach Ansicht der Verteidigung wollte sie die beiden Männer aus der Angelegenheit heraushalten.

Löcker verwies außerdem auf Schulkameraden, die Fabian noch am Nachmittag des mutmaßlichen Tattages gesehen haben wollen. Allerdings bestehen bei mindestens einer dieser Aussagen Unsicherheiten über den genauen Wochentag.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Sie sieht Gina H. aufgrund der Gesamtheit der Indizien als überführt an. Die Verteidigung hält dagegen: Aus mehreren mehrdeutigen Hinweisen könne keine Gewissheit entstehen.

„Die Entscheidung kann nur lauten: Freispruch“, sagte Löcker zum Abschluss seines Plädoyers. Zudem beantragte die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.

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