Mordprozess

Fabian-Prozess: Nebenklage erinnert emotional an den getöteten Achtjährigen

Im Mordprozess um Fabian aus Güstrow hat auch die Nebenklage lebenslange Haft für Gina H. gefordert. Christine Habetha stellte den Achtjährigen in den Mittelpunkt.

5 Min
Rechtsanwältin Christine Habetha (l.) und die Mutter des ermordeten Fabian (8) im Landgericht Rostock vor dem Plädoyer der Nebenklage.

Rechtsanwältin Christine Habetha (l.) und die Mutter des ermordeten Fabian (8) im Landgericht Rostock vor dem Plädoyer der Nebenklage.

© Bernd Wüstneck/dpa

„Ich möchte, dass in diesem Saal noch einmal laut und deutlich gehört wird, wer Fabian wirklich war.“ Mit diesen Worten hat Rechtsanwältin Christine Habetha am 29. Oktober vor dem Landgericht Rostock an den getöteten Achtjährigen aus Güstrow erinnert.

Habetha vertritt Fabians Mutter Dorina L. als Nebenklägerin. Nachdem zuvor die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer schon lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die Angeklagte Gina H. gefordert hatte, schloss sie sich dieser Strafforderung an.

Im Mittelpunkt ihres Plädoyers standen aber nicht erneut sämtliche Indizien, sondern Fabian selbst: seine Persönlichkeit, seine Beziehung zu seinen Eltern - und die Frage, welches Bild die Angeklagte Gina H. von ihm hatte.

„Fabian war ein Kind mit Träumen und Freunden“

Mehr als 30 kräftezehrende Verhandlungstage lägen hinter der Familie, sagte Habetha. Für Fabians Mutter bedeute jeder einzelne, das Geschehen erneut qualvoll durchleben zu müssen: „Das Verfahren ist ein Teil ihres Lebens, den sie sich niemals ausgesucht hat.“

Fabian sei ein Kind mit einem eigenen Charakter, mit Träumen und Freunden gewesen. Seine Mutter habe ihn als anhänglichen und verschmusten Jungen beschrieben, der eine feine Antenne für die Gefühle anderer gehabt habe. Wenn es ihr schlecht gegangen sei, habe er versucht, sie zu trösten. Er sei hilfsbereit, harmoniebedürftig und zuverlässig gewesen - und gut im Rechnen.

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Fabians Vater Matthias R. habe seinen Sohn als abenteuerlustig und voller Tatendrang geschildert.

Angeklagte habe Fabian als „Störfaktor“ gesehen

Dieses Bild stellte Christine Habetha den Äußerungen gegenüber, die Gina H. über Fabian gemacht hat, unter anderem in ihrer schriftlichen Äußerung, die vor Gericht im Prozessverlauf verlesen worden war. Sie habe den Jungen etwa als „fett“, schwierig und aggressiv bezeichnet. Gegenüber seinem Vater soll sie von einem „Scheiß Anhängsel“ gesprochen haben.

Die Zeit, in der kein Kontakt zwischen Fabian und seinem Vater bestand, habe Gina H. in einer Handynachricht als „himmlische Ruhe“ bezeichnet. Als der Kontakt zwischen Vater und Sohn im August 2025 wieder aufgenommen wurde, hätten sich die Konflikte in ihrer Beziehung mit Matthias R. verschärft.

Zuvor hatte Oliver Schley (l.) vor dem Landgericht Rostock das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten, ergänzt durch Anmerkungen von Oberstaatsanwalt Nowack.

Zuvor hatte Oliver Schley (l.) vor dem Landgericht Rostock das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten, ergänzt durch Anmerkungen von Oberstaatsanwalt Nowack.

© Bernd Wüstneck/dpa

„Fabian war acht Jahre alt und nicht für die Konflikte der Erwachsenen zuständig“, betonte Habetha. Wer eine Beziehung mit einem Vater eingehe, müsse nicht jede seiner Entscheidungen gutheißen. „Aber die Existenz des Kindes und die Verantwortung für das Kind sind keine Verhandlungssache.“

Nach Ansicht der Nebenklage nahm Gina H. den Jungen zunehmend als Konkurrenten um die Aufmerksamkeit seines Vaters wahr. Habetha verwies in diesem Zusammenhang auf das Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, der bei der Angeklagten unter anderem Verlustängste beschrieben habe.

„Fabian war kein Beziehungskonkurrent“

Gina H. hat in ihrer schriftlichen Äußerung vor Gericht erklärt, Fabian habe absichtlich Konflikte zwischen den Erwachsenen ausgelöst. Zudem habe sie geschrieben: „Ich war richtig böse auf ihn.“

Für Habetha offenbart diese Darstellung Gina H.s grundlegende Haltung gegenüber dem Kind. Doch Fabian sei weder für die Beziehung der Erwachsenen noch für deren finanzielle Probleme verantwortlich gewesen.

„Fabian war aber kein Beziehungskonkurrent auf Augenhöhe“, sagte die Rechtsanwältin. Er sei ein schutzbedürftiges Kind gewesen, das ein Recht darauf gehabt habe, von seinem Vater geliebt zu werden - ohne dafür die Eifersucht dessen Partnerin auf sich zu ziehen.

Die negativen Äußerungen Gina H.s untermauerten nach Auffassung Habethas das von der Anklage angenommene Mordmotiv. Fabian habe für eine Bindung zwischen Vater und Sohn gestanden, die sich dem Einfluss der Angeklagten entzogen habe.

„Ein Kind musste die Folgen erwachsener Besitzansprüche und Verlustängste mit seinem Leben bezahlen“, erklärte Christine Habetha.

Nebenklage fordert auch lebenslange Haft für Gina H.

Als besonders wichtige Indizien bezeichnete die Nebenklagevertreterin das Täterwissen der Angeklagten und den Umstand, dass Gina H. drei Zeugen zum späteren Fundort von Fabians Leiche geführt habe. Bereits die Staatsanwaltschaft hatte diesen Punkt in ihrem Plädoyer hervorgehoben.

Habetha forderte eine Verurteilung der Angeklagten Gina H. wegen heimtückischen Mordes, eine lebenslange Freiheitsstrafe und wie die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Besonders schwer wiege aus ihrer Sicht auch der Vorwurf, dass Gina H. versucht hat, Fabians Mutter in den Verdacht zu bringen, für den Tod ihres eigenen Kindes verantwortlich zu sein.

Die Angeklagte Gina H. (l.) im Mordprozess im Fall Fabian im Saal des Landgerichts Rostock neben ihren Anwälten Thomas Löcker (m.) und Andreas Ohm.

Die Angeklagte Gina H. (l.) im Mordprozess im Fall Fabian im Saal des Landgerichts Rostock neben ihren Anwälten Thomas Löcker (m.) und Andreas Ohm.

© Bernd Wüstneck/dpa

„Fabian war kein Problem, das man aus einer Beziehung entfernen musste. Er war ein eigenständiger Mensch, sein Leben hatte einen Wert“, sagte Christine Habetha.

„Ein Urteil mildert den Schmerz einer Mutter nicht, aber der Tod ihres Kindes bleibt nicht ungesühnt. Der Tod trägt einen Namen: Mord. Und die Tat auch: den der Angeklagten.“

Gina H. bestreitet, Fabian getötet zu haben. Die Verteidigung hält am morgigen 30. Oktober ihr Plädoyer. Christine Habetha vermutete im Gerichtssaal am Donnerstag öffentlich, dass die Verteidiger auf Freispruch plädieren werden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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